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Befreiung von Seminarveranstaltungen
Befreiungen müssen grundsätzlich von der Seminarleitung genehmigt werden. Dies gilt gleichermaßen für Beurlaubungen aus persönlichen Gründen. Der Antrag auf Befreiung von Seminarveranstaltungen (Formblatt) wird schriftlich über das Sekretariat an die Seminarleitung gestellt. Nach § 9 GymPO II (BAUSTELLE LINK Landesrecht) haben Seminarveranstaltungen Vorrang vor schulischen Veranstaltungen. Während der Prüfungsphase gibt es grundsätzlich keine Befreiung!
Grund / Veranstaltung | erster Ausbildungsabschnitt | zweiter Ausbildungsabschnitt |
---|---|---|
Wandertag der Klasse | keine Befreiung | möglich, wenn Klassenlehrer oder Co-Klassenlehrer |
Projekttage | in der Regel keine Befreiung; möglich bei maßgeblicher Beteiligung | möglich |
Kollegenausflug | in der Regel keine Befreiung | in der Regel keine Befreiung |
GLK / Fachkonferenz | keine Befreiung | verpflichtende Teilnahme |
Schullandheim | in der Regel keine Befreiung | einmalig möglich |
Fortbildungen, Kurse, Tagungen | in der Regel keine Befreiung | in der Regel keine Befreiung |
portfolio/referendariat/erster_aa/befreiung.1449922151.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/12/12 12:09 von reinmuth