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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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 ==== Hinweise zur Ausbildung im zusätzlichen Ausbildungsfach ==== ==== Hinweise zur Ausbildung im zusätzlichen Ausbildungsfach ====
  
-Sofern der Abschluss Master of Education oder eine gleichwertige Prüfung in drei Fächern mit Hauptfachanforderung abgelegt wurde, muss gegenüber der Seminarleitung aus organisatorischen Gründen bis 1. April und spätestens bis Ende des ersten Ausbildungsabschnittes schriftlich über ein {{:portfolio:referendariat:dreifachkombi:fb_festlegung_3-fach_kombination.pdf|Formblatt}} festgelegt werden, welche zwei Fächer die Pflichtfächer sein sollen und welches das zusätzliche Ausbildungsfach. Dieser Termin gilt auch, falls von der Möglichkeit des Herunterzonens des dritten Ausbildungsfaches auf Beifachniveau Gebrauch gemacht wird. Die Ausbildung in diesem zusätzlichen Fach kann vom Referendar bis zum Eintritt in die Prüfungsphase abgebrochen werden. Dies muss der Seminarleitung schriftlich mitgeteilt werden.+Sofern der Abschluss Master of Education oder eine gleichwertige Prüfung in drei Fächern mit Hauptfachanforderung abgelegt wurde, muss gegenüber der Seminarleitung aus organisatorischen Gründen bis 1. April und spätestens bis Ende des ersten Ausbildungsabschnittes schriftlich über ein {{ :portfolio:referendariat:dreifachkombi:formblatt_3-fach_hauptfach_kombination.pdf |Formblatt}} festgelegt werden, welche zwei Fächer die Pflichtfächer sein sollen und welches das zusätzliche Ausbildungsfach. Dieser Termin gilt auch, falls von der Möglichkeit des Herunterzonens des dritten Ausbildungsfaches auf Beifachniveau Gebrauch gemacht wird. Die Ausbildung in diesem zusätzlichen Fach kann vom Referendar bis zum Eintritt in die Prüfungsphase abgebrochen werden. Dies muss der Seminarleitung schriftlich mitgeteilt werden.
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 Ein Erweiterungsfach ohne abschließende Masterarbeit kann grundsätzlich nur als zusätzliches Ausbildungsfach gewählt werden (§ 4 Absatz 3a und § 29 GymPO).\\ Ein Erweiterungsfach ohne abschließende Masterarbeit kann grundsätzlich nur als zusätzliches Ausbildungsfach gewählt werden (§ 4 Absatz 3a und § 29 GymPO).\\
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 In den beiden Pflichtfächern müssen mindestens 60 Stunden begleitet unterrichtet werden und zusätzlich im freiwilligen dritten Fach - egal ob Haupt- oder Beifach - mindestens insgesamt 25 Stunden. Dabei sind alle Stufen abzudecken, für die die Fakultas erworben werden soll. In den beiden Pflichtfächern müssen mindestens 60 Stunden begleitet unterrichtet werden und zusätzlich im freiwilligen dritten Fach - egal ob Haupt- oder Beifach - mindestens insgesamt 25 Stunden. Dabei sind alle Stufen abzudecken, für die die Fakultas erworben werden soll.
-Im Ausnahmefall können nach Rücksprache mit der Seminarleitung bis zu fünf Stunden in den 2. Ausbildungsabschnitt übertragen werden. Die fehlenden Stunden, die im ersten Ausbildungsabschnitt nicht unterrichtet wurden, müssen rechtzeitig vor Beginn der Prüfungszeit über einen temporären, selbstständigen Lehrauftrag unterrichtet werden.\\+Im Ausnahmefall können nach Rücksprache mit der Seminarleitung bis zu fünf Stunden in den 2. Ausbildungsabschnitt übertragen werden. Die fehlenden Stunden, die im ersten Ausbildungsabschnitt nicht unterrichtet wurden, müssen rechtzeitig vor Beginn der Prüfungszeit über einen temporären, begleiteten Lehrauftrag unterrichtet werden.\\
  
 Die Ausbildung im zusätzlichen Ausbildungsfach umfasst alle Seminarveranstaltungen, die für dieses Fach vorgesehen sind.\\ Die Ausbildung im zusätzlichen Ausbildungsfach umfasst alle Seminarveranstaltungen, die für dieses Fach vorgesehen sind.\\
portfolio/referendariat/zusaetzliches_fach/start.1704324469.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/01/03 23:27 von reinmuth