portfolio:referendariat:zusaetzliches_fach:start
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In den beiden Pflichtfächern müssen mindestens 60 Stunden begleitet unterrichtet werden und zusätzlich im freiwilligen dritten Fach - egal ob Haupt- oder Beifach - mindestens insgesamt 25 Stunden. Dabei sind alle Stufen abzudecken, für die die Fakultas erworben werden soll. | In den beiden Pflichtfächern müssen mindestens 60 Stunden begleitet unterrichtet werden und zusätzlich im freiwilligen dritten Fach - egal ob Haupt- oder Beifach - mindestens insgesamt 25 Stunden. Dabei sind alle Stufen abzudecken, für die die Fakultas erworben werden soll. | ||
- | Im Ausnahmefall können nach Rücksprache mit der Seminarleitung bis zu fünf Stunden in den 2. Ausbildungsabschnitt übertragen werden. Die fehlenden Stunden, die im ersten Ausbildungsabschnitt nicht unterrichtet wurden, müssen rechtzeitig vor Beginn der Prüfungszeit über einen temporären, | + | Im Ausnahmefall können nach Rücksprache mit der Seminarleitung bis zu fünf Stunden in den 2. Ausbildungsabschnitt übertragen werden. Die fehlenden Stunden, die im ersten Ausbildungsabschnitt nicht unterrichtet wurden, müssen rechtzeitig vor Beginn der Prüfungszeit über einen temporären, |
Die Ausbildung im zusätzlichen Ausbildungsfach umfasst alle Seminarveranstaltungen, | Die Ausbildung im zusätzlichen Ausbildungsfach umfasst alle Seminarveranstaltungen, |
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