portfolio:referendariat:zweiter_aa:start
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portfolio:referendariat:zweiter_aa:start [2023/12/28 15:45] – [Planung des begleiteten Ausbildungsunterrichts] schumacher | portfolio:referendariat:zweiter_aa:start [2024/12/27 11:03] (aktuell) – [Planung des selbstständigen kontinuierlichen Unterrichts] schumacher | ||
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* Die gesamte Unterrichtsverpflichtung pro Woche (kontinuierlich selbstständiger und befristet selbstständiger Unterricht) beträgt 11-13 Wochenstunden. Darin enthalten sind mindestens 10 Wochenstunden selbstständigen Unterrichts im kontinuierlichen Lehrauftrag. | * Die gesamte Unterrichtsverpflichtung pro Woche (kontinuierlich selbstständiger und befristet selbstständiger Unterricht) beträgt 11-13 Wochenstunden. Darin enthalten sind mindestens 10 Wochenstunden selbstständigen Unterrichts im kontinuierlichen Lehrauftrag. | ||
* 13 Stunden pro Woche sind die " | * 13 Stunden pro Woche sind die " | ||
- | * Sofern der Lehrauftrag (kontinuierlich selbstständiger Unterricht) nur 10 Wochenstunden umfasst, | + | * Sofern der kontinuierliche |
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==== Planung des selbstständigen kontinuierlichen Unterrichts==== | ==== Planung des selbstständigen kontinuierlichen Unterrichts==== | ||
- | Die Planung des selbstständigen kontinuierlichen Unterrichts sollte bereits gegen Ende des [[portfolio: | + | Die Planung des selbstständigen kontinuierlichen Unterrichts sollte bereits gegen Ende des [[portfolio: |
- | Wünschenswert ist es, dass die Schulleitung durchgehende Lehraufträge zuweist, die verschiedene Stufen abdecken: | + | Wünschenswert ist es, dass die Schulleitung durchgehende Lehraufträge zuweist, die verschiedene Stufen abdecken: |
Mit Blick auf die Prüfungslehrproben in den Ausbildungsfächern sollte bei der Planung des selbstständigen kontinuierlichen Unterrichts die Regelung für [[portfolio: | Mit Blick auf die Prüfungslehrproben in den Ausbildungsfächern sollte bei der Planung des selbstständigen kontinuierlichen Unterrichts die Regelung für [[portfolio: | ||
- | Zu beachten ist, dass Referendare mit einer Naturwissenschaft (Bio, Ch, Ph) ohne das studierte Fach NwT keinen eigenständigen Lehrauftrag im Fach NwT übernehmen dürfen. Für das Fach BNT gilt: Ein eigenständiger Lehrauftrag im fachsystematischen Teil (Biologie) ist nur für Referendare mit dem Fach Biologie möglich. Die Übernahme eines eigenständigen Lehrauftrags im integrativen Teil (Ch, Phy, Bio, T) sollte nur nach Rücksprache mit den Seminarausbildern erfolgen. | + | Das Fach Informatik und Medienbildung kann im Schuljahr 2025/2026 in den Klassenstufen 5 und 6 nicht in einem kontinuierlichen Lehrauftrag im Rahmen der Ausbildung in Informatik unterrichtet werden, da es erstmals angeboten wird und noch nicht konsolidiert ist. Unterrichtspraktische Prüfungen sind in diesem Fach daher auch nicht möglich. |
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+ | Die Übernahme eines kontinuierlichen selbstständigen Lehrauftrags im Fach Physik ist in Klasse 7 nur möglich, wenn eine Lehrbefähigung im Fach Physik erworben wird. | ||
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+ | Zudem ist es nicht möglich, im Rahmen des Profilfachs Informatik - Mathematik - Physik einen kontinuierlichen Lehrauftrag im Fach Mathematik zu übernehmen, | ||
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+ | Es ist ebenso nicht möglich, in einem sogenannten „Aufsetzerkurs“ in der Oberstufe (das heißt eine Kombination von Basis- und Leistungskurs) z. B. im Fach Französisch einen kontinuierlichen Lehrauftrag zu übernehmen. Ein „Aufsetzerkurs“ kann nur als Leihkurs im Rahmen der Prüfung übernommen werden. | ||
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+ | Zu beachten ist, dass Referendare mit einer Naturwissenschaft (Bio, Ch, Ph) ohne das studierte Fach NwT keinen eigenständigen Lehrauftrag im Fach NwT übernehmen dürfen. | ||
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====Dokumentation des Unterrichtseinsatzes==== | ====Dokumentation des Unterrichtseinsatzes==== | ||
- | Die Schulleitung dokumentiert innerhalb der Schulleiterbeurteilung die Gesamtübersicht über den selbstständigen, den befristet selbstständigen | + | Die Schulleitung dokumentiert innerhalb der Schulleiterbeurteilung die Gesamtübersicht über den selbstständigen |
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====Mindestgruppengröße==== | ====Mindestgruppengröße==== | ||
Im Hinblick auf die Lehrproben sind die Gruppengrößen der Klassen, die im eigenständigen Lehrauftrag unterrichtet werden, von Bedeutung. Die [[portfolio: | Im Hinblick auf die Lehrproben sind die Gruppengrößen der Klassen, die im eigenständigen Lehrauftrag unterrichtet werden, von Bedeutung. Die [[portfolio: | ||
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====Arbeitsgemeinschaften==== | ====Arbeitsgemeinschaften==== | ||
- | Die Anrechnung einer Arbeitsgemeinschaft ist nur möglich, wenn es sich um einen Unterricht handelt, der aufgrund klarer stofflicher Vorgaben mit entsprechender inhaltlicher Progression und Leistungskontrollen dem Regelunterricht vergleichbar ist. Dies gilt üblicherweise nur für wenige Sonderfälle wie z.B. für Informatik in Klasse 10. In Sport und Musik kann eine Arbeitsgemeinschaft zusätzlich ins Deputat übernommen werden, wenn auch ohne sie die Mindestzahl von neun Wochenstunden Deputatsverpflichtung erreicht wird. Auch unter Berücksichtigung der AG-Stunden darf niemals mehr als zwölf | + | Die Anrechnung einer Arbeitsgemeinschaft ist nur möglich, wenn es sich um einen Unterricht handelt, der aufgrund klarer stofflicher Vorgaben mit entsprechender inhaltlicher Progression und Leistungskontrollen dem Regelunterricht vergleichbar ist. Dies gilt üblicherweise nur für wenige Sonderfälle wie z.B. für Informatik in Klasse 10. In Sport und Musik kann eine Arbeitsgemeinschaft zusätzlich ins Deputat übernommen werden, wenn auch ohne sie die Mindestzahl von zehn Wochenstunden Deputatsverpflichtung erreicht wird. Auch unter Berücksichtigung der AG-Stunden darf niemals mehr als 13 Wochenstunden unterrichtet werden. Es empfiehlt sich daher, höchstens eine einstündige AG zu übernehmen und eine zweistündige nur dann, wenn sie auf das erste Halbjahr beschränkt wird, also durchschnittlich einstündig ist. |
portfolio/referendariat/zweiter_aa/start.1703778322.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/12/28 15:45 von schumacher