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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:referendariat:zweiter_aa:start

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portfolio:referendariat:zweiter_aa:start [2024/01/02 08:34] reinmuthportfolio:referendariat:zweiter_aa:start [2024/12/27 11:03] (aktuell) – [Planung des selbstständigen kontinuierlichen Unterrichts] schumacher
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   * Die gesamte Unterrichtsverpflichtung pro Woche (kontinuierlich selbstständiger und befristet selbstständiger Unterricht) beträgt 11-13 Wochenstunden. Darin enthalten sind mindestens 10 Wochenstunden selbstständigen Unterrichts im kontinuierlichen Lehrauftrag.   * Die gesamte Unterrichtsverpflichtung pro Woche (kontinuierlich selbstständiger und befristet selbstständiger Unterricht) beträgt 11-13 Wochenstunden. Darin enthalten sind mindestens 10 Wochenstunden selbstständigen Unterrichts im kontinuierlichen Lehrauftrag.
   * 13 Stunden pro Woche sind die "Obergrenze" und dürfen nicht überschritten werden! Eine Durchschnittsrechnung der Deputatsbelastung pro Woche ist nicht zulässig.   * 13 Stunden pro Woche sind die "Obergrenze" und dürfen nicht überschritten werden! Eine Durchschnittsrechnung der Deputatsbelastung pro Woche ist nicht zulässig.
-  * Sofern der Lehrauftrag (kontinuierlich selbstständiger Unterricht) nur 10 Wochenstunden umfasst, trägt die Schule Sorge dafür, dass jeweils mindestens eine Stunde in jeder Woche zusätzlich selbstständig unterrichtet wird.+  * Sofern der kontinuierliche Lehrauftrag (kontinuierlich selbstständiger Unterricht) nur 10 Wochenstunden umfasst, trägt die Schule Sorge dafür, dass jeweils mindestens eine Stunde in jeder Woche zusätzlich selbstständig unterrichtet wird.
  
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 ==== Planung des selbstständigen kontinuierlichen Unterrichts==== ==== Planung des selbstständigen kontinuierlichen Unterrichts====
  
-Die Planung des selbstständigen kontinuierlichen Unterrichts sollte bereits gegen Ende des [[portfolio:referendariat:erster_aa:start|ersten Ausbildungsabschnittes]] (ca. Juni) in einem Gespräch mit der Schulleitung besprochen werden. Der selbstständig kontinuierliche Unterricht (Deputat) darf 13 Wochenstunden nicht überschreiten (vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+13&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§13 (4) GymPO]]). Es geht beim selbstständig kontinuierlichen Unterricht um die Lehraufträge, die von Anfang bis Ende des Schuljahres selbstständig, vom Elternabend bis zur Note für das Versetzungszeugnis, voll verantwortlich übernommen werden. In diesen Klassen wird in der Regel eine [[portfolio:prüfung:Unterrichtspraxis:start|Lehrprobe]] abgelegt. \\+Die Planung des selbstständigen kontinuierlichen Unterrichts sollte bereits gegen Ende des [[portfolio:referendariat:erster_aa:start|ersten Ausbildungsabschnittes]] (ca. Juni) in einem Gespräch mit der Schulleitung besprochen werden. Der selbstständig kontinuierliche Unterricht (Deputat) darf 13 Wochenstunden nicht überschreiten (vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+13&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§13 (4) GymPO]]). Es geht beim selbstständig kontinuierlichen Unterricht um die Lehraufträge, die von Anfang bis Ende des Schuljahres selbstständig, vom Elternabend bis zur Note für das Versetzungszeugnis, voll verantwortlich übernommen werden. In diesen Klassen wird in der Regel eine [[portfolio:prüfung:Unterrichtspraxis:start|Lehrprobe]] abgelegt. In jedem Pflichtfach, in dem die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung abgelegt wird, ist mindestens ein kontinuierlicher Lehrauftrag zu erteilen.\\
  
  
-Wünschenswert ist es, dass die Schulleitung durchgehende Lehraufträge zuweist, die verschiedene Stufen abdecken: G8 Unterstufe 5-6/7Mittelstufe 7-9; Oberstufe 10-11/12 G9 Unterstufe 5-7Mittelstufe 8-10; Oberstufe 12/13. In den Klassenstufen 5 oder 11/12 (G8) bzw. 12/13 (G9) werden Referendare im Rahmen eines kontinuierlichen selbstständigen Unterrichts in der Regel nicht eingesetzt.\\+Wünschenswert ist es, dass die Schulleitung durchgehende Lehraufträge zuweist, die verschiedene Stufen abdecken: An den neunjährigen Gymnasien und an Gemeinschaftsschulen: Unterstufe5-7Mittelstufe: 8-10, Oberstufe: 11-13An den G8-Gymnasien: Unterstufe5-6/7Mittelstufe: 7/8-9, Oberstufe: 10-12. In den Klassenstufen 5 oder 11/12 (G8) bzw. 12/13 (G9) werden Referendare im Rahmen eines kontinuierlichen selbstständigen Unterrichts in der Regel nicht eingesetzt.\\
  
 Mit Blick auf die Prüfungslehrproben in den Ausbildungsfächern sollte bei der Planung des selbstständigen kontinuierlichen Unterrichts die Regelung für [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:lp_klasse_lp|Lehrprobenklassen]] beachtet werden. Mit Blick auf die Prüfungslehrproben in den Ausbildungsfächern sollte bei der Planung des selbstständigen kontinuierlichen Unterrichts die Regelung für [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:lp_klasse_lp|Lehrprobenklassen]] beachtet werden.
  
-Zu beachten ist, dass Referendare mit einer Naturwissenschaft (Bio, Ch, Ph) ohne das studierte Fach NwT keinen eigenständigen Lehrauftrag im Fach NwT übernehmen dürfen. Für das Fach BNT gilt: Ein eigenständiger Lehrauftrag im fachsystematischen Teil (Biologie) ist nur für Referendare mit dem Fach Biologie möglich. Die Übernahme eines eigenständigen Lehrauftrags im integrativen Teil (Ch, Phy, Bio, T) sollte nur nach Rücksprache mit den Seminarausbildern erfolgen.+Das Fach Informatik und Medienbildung kann im Schuljahr 2025/2026 in den Klassenstufen 5 und 6 nicht in einem kontinuierlichen Lehrauftrag im Rahmen der Ausbildung in Informatik unterrichtet werden, da es erstmals angeboten wird und noch nicht konsolidiert ist. Unterrichtspraktische Prüfungen sind in diesem Fach daher auch nicht möglich. 
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 +Die Übernahme eines kontinuierlichen selbstständigen Lehrauftrags im Fach Physik ist in Klasse 7 nur möglich, wenn eine Lehrbefähigung im Fach Physik erworben wird. 
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 +Zudem ist es nicht möglich, im Rahmen des Profilfachs Informatik - Mathematik - Physik einen kontinuierlichen Lehrauftrag im Fach Mathematik zu übernehmen, da die zusätzliche Qualifizierung im Rahmen der Fachdidaktik Mathematik nicht erfolgt. 
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 +Es ist ebenso nicht möglich, in einem sogenannten „Aufsetzerkurs“ in der Oberstufe (das heißt eine Kombination von Basis- und Leistungskurs) z. B. im Fach Französisch einen kontinuierlichen Lehrauftrag zu übernehmen. Ein „Aufsetzerkurs“ kann nur als Leihkurs im Rahmen der Prüfung übernommen werden. 
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 +Zu beachten ist, dass Referendare mit einer Naturwissenschaft (Bio, Ch, Ph) ohne das studierte Fach NwT keinen eigenständigen Lehrauftrag im Fach NwT übernehmen dürfen.
  
  
portfolio/referendariat/zweiter_aa/start.1704184485.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/01/02 08:34 von reinmuth