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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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Kolloquien in den Fachdidaktiken und in Pädagogik / Pädagogischer Psychologie

  • Die Kolloquien in den Fachdidaktiken und in Pädagogik / Pädagogischer Psychologie finden in der Regel Anfang Mai in dem vom Landeslehrerprüfungsamt festgelegten Prüfungszeitraum (vgl. statt. Die genaue Terminierung wird zu Beginn des zweiten Ausbildungsabschnittes bekannt gegeben (Baustelle Link zu moodle Aktuelles Termine …)
  • innerhalb der Prüfungswochen im zweiten Ausbildungsabschnitt in Form von Lehrproben statt, die sich jeweils auf eine Unterrichtsstunde oder -sequenz (bis zu zwei Unterrichtsstunden) beziehen und die an verschiedenen Tagen stattfinden (§ 21 APrOGymn).
  • In jedem Hauptfach findet eine Lehrprobe in der Oberstufe statt, eine zweite in der Unter- oder Mittelstufe in dem Fach, in dem die Dokumentation nach § 19 APrOGymn nicht angefertigt wird. Die konkrete Verteilung der Lehrproben auf die Fächer ist einheitlich geregelt.
  • Die landesweit abgestimmten Anforderungen für die in der Lehrprobe erwarteten Kompetenzen (Kompetenzen Unterrichtspraxis) sind landesweit öffentlich zugänglich.
  • Die Note jeder einzelnen Lehrprobe wird unmittelbar nach der Lehrprobe von der Prüfungskommission festgelegt. Der Vorsitzende eröffnet auf Wunsch die Note und auf Verlangen auch die tragenden Gründe.


Hinweise zur Durchführung einer Lehrprobe

  • Der Referendar erstellt für den Lehrprobenzeitraum einen Themenverteilungsplan, den er zusammen mit dem Stundenplan an die Mitglieder der Prüfungskommission versendet.
  • Am dritten Werktag vor der Lehrprobe erfolgt über die Ausbildungsschule die Ankündigung der Lehrproben.
  • Am Tag der Lehrprobe ist der Referendar von der Teilnahme an Seminar- und Schulveranstaltungen befreit. Dies gilt auch für die sonstigen Unterrichtsstunden des Referendars am Tag der Lehrprobe.
  • Der Unterrichtsentwurf wird spätestens 30 Minuten vor Beginn der Lehrprobe im Sekretartiat der Ausbildungsschule hinterlegt.
  • Im Anschluss an die Lehrprobe erhält der Referendar auf seinen Wunsch hin Gelegenheit, zum Ablauf des Unterrichts aus seiner Sicht Stellung zu nehmen. Eine Stundenbesprechung, wie in den beratenden Unterrichtsbesuchen mit dem Ausbilder üblich, ist jedoch nicht vorgesehen.
  • Der Prüfungsvorsitzende eröffnet auf Wunsch des Referendars die Note und auf Verlangen des Referendars auch die tragenden Gründe.


Weitere Hinweise zu den Lehrproben

Verfahren bei Nichtbestehen einer Lehrprobe

Wird eine Lehrprobe nicht mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet, kann dieser Prüfungsteil entsprechend dem § 27 der APrOGymn einmal wiederholt werden. Alle weiteren Prüfungen werden entsprechend dem Prüfungsplan durchgeführt. Zur Klärung des weiteren Vorgehens für die Wiederholung der nicht bestandenen Lehrprobe ist ein Gespräch mit der Seminarleitung zwingend erforderlich.

Als Grundlage für die mündlichen Prüfungen kann die landesweit abgestimmte Handreichung zu den am Ende des Vorbereitungsdienstes für das höhere Lehramt an allgemeinbildenden Gymnasien von Referendaren erwarteten Kompetenzen im Fach Pädagogik / Pädagogische Psychologie sowie in den Fachdidaktiken der Ausbildungsfächer dienen (siehe Anhang Seite A 3.2.11.3-1 Kompetenzen Ausbildung Paed-FD). Diese Handreichung ist öffentlich zugänglich.
Die differenzierten Notenbeschreibungen sind nur den an der Ausbildung beteiligten Personen zugänglich (siehe A 3.2.11.3-2 Differenzierte Notenbeschreibung mdl. Prüfung).

Termine, Prüfungsdauer und Notenbekanntgabe

Die mündliche Prüfung in Pädagogik/Päd. Psychologie (§ 20 APrOGymn) findet im 2. Ausbildungsjahr in der Regel Anfang Mai statt. Sie dauert 30 Minuten. Die Kolloquien in Fachdidaktik (§ 22 APrOGymn) finden in der Regel ebenfalls Anfang Mai am Seminar statt. Alle mündlichen Prüfungen werden von den Fachleitern durchgeführt, eine Fremdprüfung ist hier nicht vorgesehen. Die Prüfungen/Kolloquien sind Einzelprüfungen und dauern jeweils etwa 30 Minuten (bilinguales Kolloquium: 20 Minuten). Jedem fachdidaktischen Kolloquium geht eine mündliche Darstellung (höchstens 10 Minuten) einer Unterrichtseinheit voraus.
Unmittelbar nach der Prüfung legt die Prüfungskommission die Note fest. Nach Bekanntgabe des Ergebnisses wird auf Wunsch die Note mitgeteilt und auf Wunsch die tragenden Gründe genannt.

portfolio/pruefung/kolloquien/start.1445109358.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/10/17 19:15 von reinmuth