portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:themenverteilungsplan
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portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:themenverteilungsplan [2015/10/16 15:50] – reinmuth | portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:themenverteilungsplan [2023/12/06 14:32] (aktuell) – [Themenverteilungsplan] schumacher | ||
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==== Themenverteilungsplan ==== | ==== Themenverteilungsplan ==== | ||
- | Der Themenverteilungsplan weist für den jeweiligen Lehrprobenzeitraum alle Schulstunden der Lehrprobenklasse unter Angabe des Stundenthemas aus. Mit dem Themenverteilungsplan ist der gesamte Lehrprobenzeitraum abzudecken. Klassenarbeiten dürfen in diesem Zeitraum nicht geschrieben oder besprochen werden. Wiederholungsstunden sind ebenfalls nicht zulässig.\\ | + | Der Themenverteilungsplan weist für den jeweiligen Lehrprobenzeitraum alle Schulstunden der Lehrprobenklasse unter Angabe des Stundenthemas aus. Mit dem Themenverteilungsplan ist der gesamte Lehrprobenzeitraum abzudecken. Klassenarbeiten dürfen in diesem Zeitraum nicht geschrieben oder besprochen werden. |
- | Der mit dem Themenverteilungsverteilungsplan | + | Der mit dem Themenverteilungsplan |
+ | Der Referendar versendet den {{ : | ||
+ | - Per **Briefpost**: | ||
+ | - Per **E-Mail**: Themenverteilungs- und Stundenplan werden ausschließlich per E-Mail versandt. Dabei ist es zulässig, den Themenverteilungsplan ohne handschriftliche Unterschrift mit dem Vermerk „gez. Vorname, Name“ und ausschließlich unter Verwendung sicherer dienstlicher E-Mail-Adressen zu versenden (vgl. § 21 Abs. 3 GymPO). | ||
+ | Die Adressen sind der Mitteilung des Landeslehrerprüfungsamtes zur Verteilung der Lehrproben zu entnehmen. Die Abgabefristen für die Themenverteilungspläne der Lehrprobenzeiträume sind im Terminplan LLPA (kursspezifischer Terminplan LLPA unter [[portfolio: | ||
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- | Der Referendar sendet den Brief mit dem Themenverteilungsplan und dem Stundenplan für den entsprechenden Lehrprobenzeitraum an die Mitglieder der Prüfungskommission; | + | Auf der Grundlage des Themenverteilungsplans verständigen sich Prüfer bzw. Fremdprüfer und Vorsitzender auf einen Termin für die Lehrprobe und (ggf.) auf eine Eingrenzung oder Erweiterung des geplanten Stundenthemas. In einem solchen Fall wird die Modifikation zum Zeitpunkt der Ankündigung der Lehrprobe bekannt gegeben. |
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- | Auf der Grundlage des Themenverteilungsplans verständigen sich Prüfer bzw. Fremdprüfer und Vorsitzender auf einen Termin für die Lehrprobe und (ggf.) auf eine Eingrenzung oder Erweiterung des geplanten Stundenthemas. In einem solchen Fall wird die Modifikation zum Zeitpunkt der Ankündigung | + | |
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==== Stundenzahl im Lehrprobenzeitraum ==== | ==== Stundenzahl im Lehrprobenzeitraum ==== | ||
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In Absprache mit der Schulleitung muss die Zuordnung der Klassen zu den Lehrprobenzeiträumen so erfolgen, dass die laut Stundentafel vorgesehene Wochenstundenzahl im Lehrprobenzeitraum eingehalten werden kann (Stundenzahl siehe Tabelle unten). Bei der Planung muss auf eventuelle außerunterrichtliche Aktivitäten der Lehrprobenklasse (z.B. Sozialpraktikum, | In Absprache mit der Schulleitung muss die Zuordnung der Klassen zu den Lehrprobenzeiträumen so erfolgen, dass die laut Stundentafel vorgesehene Wochenstundenzahl im Lehrprobenzeitraum eingehalten werden kann (Stundenzahl siehe Tabelle unten). Bei der Planung muss auf eventuelle außerunterrichtliche Aktivitäten der Lehrprobenklasse (z.B. Sozialpraktikum, | ||
- | Wenn trotz aller Vorausschau in vom Referendar nicht zu vertretenden Fällen eine oder mehrere Stunden nicht wie vorgesehen gehalten werden können, muss der Unterricht so verlegt oder der Prüfungszeitraum so erweitert werden, dass die laut Stundentafel vorgesehene Wochenstundenzahl im Lehrprobenzeitraum erreicht wird. Eine notwendige Anpassung | + | Wenn trotz aller Vorausschau in vom Referendar nicht zu vertretenden Fällen eine oder mehrere Stunden nicht wie vorgesehen gehalten werden können, muss der Unterricht so verlegt oder der Prüfungszeitraum so erweitert werden, dass die laut Stundentafel vorgesehene Wochenstundenzahl im Lehrprobenzeitraum erreicht wird. In vorhersehbaren Fällen (noch vor Abgabe |
+ | In akuten Fällen (bereits nach der Abgabe des Themenverteilungsplans, | ||
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=== Auszuweisende Unterrichtsstunden im dreiwöchigen Lehrprobenzeitraum === | === Auszuweisende Unterrichtsstunden im dreiwöchigen Lehrprobenzeitraum === | ||
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| dreistündig | 9 | | | dreistündig | 9 | | ||
| vierstündig | 12 | | | vierstündig | 12 | | ||
+ | | fünfstündig | 15 | | ||
(1) Einstündige Fächer:\\ | (1) Einstündige Fächer:\\ | ||
- | Die nach Stundentafel einstündigen Fächer (z.B. Geographie, Geschichte, Biologie) müssen während | + | Die nach Stundentafel einstündigen Fächer (z.B. Geographie, Geschichte, Biologie) müssen während |
portfolio/pruefung/unterrichtspraxis/themenverteilungsplan.1445010614.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/10/16 15:50 von reinmuth