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Unterrichtsentwurf zur Lehrprobe
Mindestens 30 Minuten vor Beginn der Stunde übergibt der Referendar dem Sekretariat der Schule einen ”Unterrichtsentwurf zur Prüfungslehrprobe” in dreifacher (Religion: vierfacher) Ausfertigung. (fehlen Entwurf oder Versicherung zur Selbständigkeit und Quellenangabe/vgl. Deckblatt, wird die Lehrprobe mit ”ungenügend” bewertet). Die Prüfungsordnung erwartet, dass in dem Entwurf der Zusammenhang mit vorherigem folgendem Unterricht schlüssig dargelegt wird. Dies ist jedoch nur dann vollständig möglich, wenn es sich nicht um die erste oder letzte Stunde der Unterrichtseinheit handelt. Der Entwurf (Planungskompetenz) wird nicht gesondert benotet, jedoch zusammen mit der eventuellen Stellungnahme (Reflexionskompetenz) nach der Stunde bei der Notenfindung berücksichtigt.
Der Entwurf umfasst ohne Deckblatt und Materialien (im Anhang) bis zu 5 Seiten. (§ 21 (4) GymPO II)