portfolio:referendariat:erster_aa:befreiung
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| ===== Befreiung von Seminarveranstaltungen / Beurlaubung ===== | ===== Befreiung von Seminarveranstaltungen / Beurlaubung ===== | ||
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| + | Befreiungen von Seminarveranstaltungen und die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen müssen grundsätzlich von der Seminarleitung genehmigt werden. Dies gilt gleichermaßen für Beurlaubungen aus persönlichen Gründen. | ||
| In folgenden Fällen muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung / Befreiung von Seminarveranstaltungen an die Seminarleitung gestellt werden: | In folgenden Fällen muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung / Befreiung von Seminarveranstaltungen an die Seminarleitung gestellt werden: | ||
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| * private Anlässe | * private Anlässe | ||
| - | Der Antrag auf Beurlaubung / Befreiung von Seminarveranstaltungen ({{: | + | Der Antrag auf Beurlaubung / Befreiung von Seminarveranstaltungen ({{: | 
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| - | Nach [[http:// | + | Nach [[http:// | 
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| Während der Prüfungsphase gibt es grundsätzlich keine Befreiung! | Während der Prüfungsphase gibt es grundsätzlich keine Befreiung! | ||
portfolio/referendariat/erster_aa/befreiung.1679850167.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/03/26 17:02 von reinmuth