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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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Erster Ausbildungsabschnitt

Übungslehraufträge

Bis zu den Sommerferien unterrichten die Referendare noch nicht selbstständig, sondern unter Anleitung von einführenden Lehrkräften. Die einführenden Lehrkräfte sprechen die Unterrichtsplanung für den Übungslehrauftrag (begleiteter Unterricht) mit den Referendaren durch, sitzen während des Unterrichts in der Klasse, beobachten den Unterricht und besprechen ihn nach. Die einführenden Lehrkräfte sollten nach Beendigung des Übungslehrauftrags mit den Referendaren eine Abschlussbesprechung durchführen, in der gezielte Hinweise zur weiteren Entwicklung insbesondere der methodisch-didaktischen Kompetenz und des Lehrerverhaltens als Hilfestellung für die weitere Ausbildung gegeben werden.
Die Übungslehraufträge sollen die Rhythmisierung an der Ausbildungsschule (Einzel- / Doppelstunde) berücksichtigen. Der Umgang mit Doppelstunden bei Beratungsbesuchen und bei der Beurteilung der Unterrichstpraxis ist einheitlich geregelt.

Umfang der Hospitation und Übungslehraufträge (Begleiteter Unterricht)

Pro Woche werden 8-10 Stunden Unterricht (Übungslehrauftrag und Hospitationsstunden zusammen) erwartet. Bei eigenem Unterricht von 6-8 Stunden sind also weitere 2-4 Stunden pro Woche zu hospitieren. Dies gilt für den gesamten ersten Ausbildungsabschnitt. Auch die Möglichkeit, andere Referendare des eigenen Faches zu besuchen und Feedback zu geben und zu erhalten, sollte genutzt werden. Mitte Februar sollte mit dem Übungslehrauftrag (begleitetem Unterricht) begonnen und der begleitete Unterricht auf durchschnittlich ca. 6-8 Stunden pro Woche gesteigert werden. Die Zahl der selbst gehaltenen Unterrichtsstunden muss im ersten Ausbildungsabschnitt, der mit dem Schuljahr endet, mindestens 60 betragen und sich angemessen auf die studierten Fächer, auf alle Schulstufen, auf denen das Fach unterrichtet wird, und auch auf verschiedene einführende Lehrkräfte verteilen. Bei Problemen helfen Mentor, Schulleitung oder Seminarleitung. Übungslehraufträge sollten in der Regel bei einem zweistündigen Fach etwa 6-8, bei mehrstündigen Fächern etwa 9-12 Stunden Unterricht umfassen, abhängig von der Unterrichtseinheit. Zu Beginn der Ausbildung sind kürzere Sequenzen auch innerhalb einer Einzelstunde möglich. Sie werden auf das Minimum von 60 Stunden angerechnet. Ein Übungslehrauftrag in einer Klasse sollte nicht länger als 5 Wochen dauern. Als Beleg für die Hospitation und die Übungslehraufträge dient der jeweilige Eintrag im Klassenbuch der betroffenen Klasse. Gleichzeitig sollten die Hospitation und die Übungslehraufträge im ersten Ausbildungsabschnitt für das persönliche Portfolio in das Formblatt "Unterricht im 1.AA" eingetragen werden.

Unterrichtsbesuche

Jeder Ausbilder führt im ersten Ausbildungsabschnitt in der Regel zwei Unterrichtsbesuche durch (ein weiterer Besuch findet im zweiten Ausbildungsabschnitt statt). Der Ausbilder führt im Anschluss mit dem Referendar ein Beratungsgespräch. Die wichtigsten Ergebnisse des Gesprächs werden in schriftlicher Form festgehalten. Mit den Unterrichtsbesuchen werden im ersten Ausbildungsabschnitt in jedem Fach zwei Schulstufen abgedeckt. Auf Wunsch kann auch der Pädagogik-Ausbilder einen Besuch durchführen, wobei der Beratungsschwerpunkt z.B. auf dem Lehrerverhalten, dem Umgang mit Disziplinproblemen, Verbesserung der Lehrer-Schülerbeziehung usw. liegt. Am Ende des ersten Ausbildungsabschnittes wird mit ein Ausbildungsgespräch geführt.

Befreiung von Seminarveranstaltungen im ersten Ausbildungsabschnitt

Befreiungen müssen grundsätzlich von der Seminarleitung genehmigt werden. Der Antrag auf Befreiung von Seminarveranstaltungen (Formblatt Beurlaubung / Befreiung) wird schriftlich über das Sekretariat an die Seminarleitung gestellt. Nähere Informationen befinden sich auf der Seite Befreiung von Seminarveranstaltungen.

Ausbildung an einer Gemeinschaftsschule

Ein Teil des Vorbereitungsdienstes kann auf freiwilliger Basis an einer Gemeinschaftsschule absolviert werden. Abhängig von den Kapazitäten an den Partner-Gemeinschaftsschulen unseres Seminars sind im ersten Ausbildungsabschnitt für einige Referendare bis zu zwei Wochen Unterrichtshospitationen möglich. Eine zweiwöchige Unterrichtshospitation an einer Gemeinschaftsschule kann mit maximal sechs Stunden auf den Ausbildungsunterricht des ersten Ausbildungsabschnitts angerechnet werden. Für kürzere Hospitationsphasen gilt dies dementsprechend.

Eventuelle Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnitts

Am Ende des ersten Ausbildungsabschnitts müssen Schule und Seminar feststellen, ob selbstständiger Unterricht übertragen werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der erste Ausbildungsabschnitt verlängert. Eine Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnitts kann notwendig werden, wenn die vorgeschriebenen Unterrichtsverpflichtungen nicht wahrgenommen wurden oder wenn der Ausbildungsstand noch Defizite aufweist, die es aufzuarbeiten gilt.

portfolio/referendariat/erster_aa/start.1449922259.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/12/12 12:10 von reinmuth