Im zweiten Ausbildungsabschnitt führt der Referendar im Rahmen der bilingualen Zusatzausbildung eigenverantwortlich eine bilinguale Unterrichtseinheit von mindestens acht Stunden durch. Aus dieser Unterrichtseinheit definiert der Referendar einen Zeitraum von drei Wochen als Lehrprobenphase, in der die Beurteilung der Unterrichtspraxis (Lehrprobe) stattfindet und vom Ausbilder der bilingualen Zusatzausbildung, in der Regel zusammen mit dem für das Sachfach zuständigen Ausbilder, abgenommen wird. Im Einzelnen ist das Folgende zu beachten: