Ankündigung der Lehrprobe
Die Ankündigung der Lehrprobe enthält den Termin, die Klasse, den Raum und das Thema der Lehrprobe. Sie wird vom jeweiligen Prüfer bzw. Fremdprüfer auf der Grundlage des Themenverteilungsplans erstellt und an die Ausbildungsschule versandt. Gemäß §21 (3) Satz 4 GymPO erhält der Referendar „am dritten Werktag vor dem Tag, an dem die jeweilige Prüfung stattfindet” die Mitteilung (bei Schwerbehinderung am sechsten Werktag). Es wird hierzu ausdrücklich festgestellt, dass ein Samstag grundsätzlich als Werktag gezählt wird, das heißt außer Betracht bleiben bei der Fristberechnung nur der Sonntag und gesetzliche Feiertage.
Sofern kein zusätzlicher Feiertag berücksichtigt werden muss, kann man sich an folgender Tabelle orientieren:
Mitteilung am: | Lehrprobe am folgenden: |
---|---|
Donnerstag | Montag |
Freitag | Dienstag oder Mittwoch |
Montag | Donnerstag |
Dienstag | Freitag |
Wenn der Tag der Mitteilung ein beweglicher Ferientag oder Feiertag ist, kann das Thema am vorausgehenden Werktag bekannt gegeben werden. Eine noch frühere Information würde den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bewerber verletzen und ist nicht statthaft. Der Referendar ist verpflichtet, täglich selbst bei der Schulleitung nachzufragen, ob eine entsprechende Mitteilung vorliegt. Im Falle einer Erkrankung erfolgt keine Information darüber, ob eine Mitteilung vorliegt oder nicht. Sollte das mitgeteilte Stundenthema aus Gründen, die der Referendar nicht zu vertreten hat, nicht behandelt werden können (z.B. wetterbedingter Ausfall vorausgehender Stunden), ist der Prüfer bzw. Fremdprüfer sofort in Kenntnis zu setzen. In den ersten drei Tagen nach Ferienabschnitten wird in der Regel keine Lehrprobe angesetzt. Diese Regelungen gelten auch für die bilinguale Lehrprobe.