portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:schwerbehinderung
Hinweis bei Schwerbehinderung
Schwerbehinderte und gleichgestellte Referendare erhalten Nachteilsausgleiche:
- Die Ankündigung der unterrichtspraktischen Prüfung erfolgt 3 Tage früher, also 6 Werktage vor der Prüfung.
- Außerdem kann auf Wunsch des Referendars vor der Prüfung ein Gespräch stattfinden (ggf. unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung) bzgl. der behinderungsbedingten Auswirkungen auf die anstehende Prüfung.
portfolio/pruefung/unterrichtspraxis/schwerbehinderung.txt · Zuletzt geändert: 2023/02/27 08:50 von schumacher