portfolio:pruefung:start
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portfolio:pruefung:start [2024/01/01 18:56] – [Fernbleiben von einer Prüfung wegen Krankheit] reinmuth | portfolio:pruefung:start [2024/12/27 14:30] (aktuell) – [Fernbleiben von einer Prüfung wegen Krankheit] schumacher | ||
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==== Erwartete Kompetenzen ==== | ==== Erwartete Kompetenzen ==== | ||
- | Grundlage der Ausbildung und der Prüfungen | + | Grundlage der Ausbildung und der Prüfungen |
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==== Befreiung von schulischen Verpflichtungen bzw. von Seminarveranstaltungen bei Prüfungen ==== | ==== Befreiung von schulischen Verpflichtungen bzw. von Seminarveranstaltungen bei Prüfungen ==== | ||
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Erläuterungen zur Befreiung: | Erläuterungen zur Befreiung: | ||
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- | Der Referendar kann zwei Schultage einzeln oder zusammenhängend in Anspruch nehmen. Samstage, Sonntage und Feiertage gehören nicht dazu. Diese insgesamt zwei Tage müssen unmittelbar vor einem Prüfungstag liegen. Ist diese Prüfung z.B. an einem Montag, kann sich der Referendar nicht am Donnerstag und Freitag freistellen lassen, da diese Tage nicht unmittelbar vor der Prüfung liegen. Er kann diese zwei Freistellungstage vielmehr | + | Der Referendar kann zwei Schultage einzeln oder zusammenhängend in Anspruch nehmen. Samstage, Sonntage und Feiertage gehören nicht dazu. Diese insgesamt zwei Tage müssen unmittelbar vor einem Prüfungstag liegen. Ist diese Prüfung z. B. an einem Montag, kann sich der Referendar nicht am Donnerstag und Freitag freistellen lassen, da diese Tage nicht unmittelbar vor der Prüfung liegen. Er kann diese zwei Freistellungstage vielmehr |
- | Wer also diese zwei Tage Dienstbefreiung bereits für die Prüfungslehrproben in Anspruch genommen hat, kann vor einer mündlichen Prüfung keine weitere Dienstbefreiung gewährt bekommen. | + | Wer also diese zwei Tage Dienstbefreiung bereits für die Prüfungslehrproben in Anspruch genommen hat, kann vor einer mündlichen Prüfung keine weitere Dienstbefreiung gewährt bekommen.\\ |
+ | Die Inanspruchnahme der Freistellung unmittelbar vor einer unterrichtspraktischen Prüfung darf nicht Ursache für eine Änderung des festgesetzten Stundenthemas sein. Gegebenenfalls kann die Freistellung nur für einen anderen Prüfungsteil in Anspruch genommen werden. Im Falle der Inanspruchnahme der Freistellung unmittelbar vor einer unterrichtspraktischen Prüfung ist dies der Schulleitung und dem Prüfungsausschuss unverzüglich mitzuteilen. | ||
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==== Fernbleiben von einer Prüfung wegen Krankheit ==== | ==== Fernbleiben von einer Prüfung wegen Krankheit ==== | ||
- | Kann ein Prüfungsteil wegen Krankheit nicht absolviert werden, sind das Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle am RPK) und das Seminar, bei einer Lehrprobe auch der Prüfer bzw. Fremdprüfer und ggf. die Schule | + | Kann ein Prüfungsteil wegen Krankheit nicht absolviert werden, sind das Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle am RP Karlsruhe) und das Seminar, |
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+ | Bei einer ernsthaft und daher zur vorübergehenden Dienstunfähig führenden Erkrankung unmittelbar **vor einer mündlichen Prüfung** (z. B. Schulrecht, Kolloquium) ist dies hingegen durch eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzuzeigen. Die Prüfung wird dann in der Regel sowohl zum Schutz des Prüfungskandidaten als auch aus Gründen der Gleichbehandlung nicht abgenommen, sondern durch das Landeslehrerprüfungsamt verschoben. | ||
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==== Verfahren bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile ==== | ==== Verfahren bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile ==== | ||
Wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als „ausreichend“ bewertet wurde, ist die Prüfung nicht bestanden. Grundsätzlich hat der Referendar das Recht, bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils diesen einmal zu wiederholen [[http:// | Wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als „ausreichend“ bewertet wurde, ist die Prüfung nicht bestanden. Grundsätzlich hat der Referendar das Recht, bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils diesen einmal zu wiederholen [[http:// | ||
Das Verfahren zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungsleistungen kann unter [[portfolio: | Das Verfahren zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungsleistungen kann unter [[portfolio: | ||
- | Wenn die Referendarzeit wegen Nichtbestehens verlängert werden muss, wird das Gehalt | + | Wenn die Referendarzeit wegen Nichtbestehens verlängert werden muss, werden die Bezüge |
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==== Vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der den VD abschließenden Staatsprüfung ==== | ==== Vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der den VD abschließenden Staatsprüfung ==== | ||
- | Die Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamts beim Regierungspräsidium stellt auf Antrag nach Abschluss aller Prüfungen für Bewerbungen außerhalb des Landesdienstes in Baden-Württemberg in der Regel Mitte / Ende Mai (siehe Terminplan LLPA) eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung mit der vorläufigen Gesamtnote ohne Ausweisung der Einzelnoten aus. Sofern eine vorläufige Bescheinigung gewünscht wird, muss der Antrag zusammen mit einem ausreichend frankierten und mit Rücksendeadresse versehenen Briefumschlag an die Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamts beim Regierungspräsidium Karlsruhe gesendet werden. | + | Die Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamts beim Regierungspräsidium stellt auf Antrag nach Abschluss aller Prüfungen für Bewerbungen außerhalb des Landesdienstes in Baden-Württemberg in der Regel Mitte / Ende Mai (siehe Terminplan LLPA) eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung mit der vorläufigen Gesamtnote ohne Ausweisung der Einzelnoten aus. Sofern eine vorläufige Bescheinigung gewünscht wird, muss der Antrag zusammen mit einem ausreichend frankierten und mit Rücksendeadresse versehenen Briefumschlag an die Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamts beim Regierungspräsidium Karlsruhe gesendet werden. Bescheinigungen zu einzelnen Prüfungen werden nicht ausgestellt. |
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portfolio/pruefung/start.1704135408.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/01/01 18:56 von reinmuth