portfolio:pruefung:start
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portfolio:pruefung:start [2024/12/27 14:19] – [Befreiung von schulischen Verpflichtungen bzw. von Seminarveranstaltungen bei Prüfungen] schumacher | portfolio:pruefung:start [2024/12/27 14:30] (aktuell) – [Fernbleiben von einer Prüfung wegen Krankheit] schumacher | ||
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==== Fernbleiben von einer Prüfung wegen Krankheit ==== | ==== Fernbleiben von einer Prüfung wegen Krankheit ==== | ||
- | Kann ein Prüfungsteil wegen Krankheit nicht absolviert werden, sind das Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle am RPK) und das Seminar, bei einer Lehrprobe auch der Prüfer bzw. Fremdprüfer und ggf. die Schule | + | Kann ein Prüfungsteil wegen Krankheit nicht absolviert werden, sind das Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle am RP Karlsruhe) und das Seminar, |
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+ | Bei einer ernsthaft und daher zur vorübergehenden Dienstunfähig führenden Erkrankung unmittelbar **vor einer mündlichen Prüfung** (z. B. Schulrecht, Kolloquium) ist dies hingegen durch eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzuzeigen. Die Prüfung wird dann in der Regel sowohl zum Schutz des Prüfungskandidaten als auch aus Gründen der Gleichbehandlung nicht abgenommen, sondern durch das Landeslehrerprüfungsamt verschoben. | ||
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==== Verfahren bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile ==== | ==== Verfahren bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile ==== |
portfolio/pruefung/start.1735309191.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/12/27 14:19 von schumacher