portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:fachbezogene_regelungen
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**Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP)**\\ | **Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP)**\\ | ||
+ | Es ist nicht möglich, im Fach Mathematik des Profilfachs Informatik - Mathematik - Physik (IMP) unterrichtspraktische Prüfungen unter Berücksichtigung der [[portfolio: | ||
- | Es ist grundsätzlich möglich, in den jeweils fachspezifischen Teilen des Profilfachs Informatik - Mathematik - Physik (IMP) unterrichtspraktische Prüfungen unter Berücksichtigung der [[portfolio: | + | |
- | | + | * Unterrichtspraktische |
- | * Im Falle von Informatik gibt es keine Einschränkungen für das Ablegen unterrichtspraktischer | + | |
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- | **Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT)**\\ | ||
- | Eine Lehrprobe im fachsystematischen Teil (Biologie) des Faches BNT ist für Referendare mit dem Fach Biologie möglich. Im Lehrprobenzeitraum werden lediglich die fachsystematischen Biologiestunden (mind. 6) im TVP ausgewiesen. Eine Lehrprobe im integrativen Teil (Ch, Phy, Bio, Technik) ist nicht möglich. | ||
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**Gemeinschaftskunde, | **Gemeinschaftskunde, | ||
In den unterrichtspraktischen Prüfungen in den Fächern Gemeinschaftskunde, | In den unterrichtspraktischen Prüfungen in den Fächern Gemeinschaftskunde, | ||
portfolio/pruefung/unterrichtspraxis/fachbezogene_regelungen.1704313544.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/01/03 20:25 von reinmuth