Verteilung der Lehrproben bei 2 Pflichtfächern + zusätzlichem Fach
Im zusätzlichen Fach wird eine Lehrprobe abgelegt (§ 29 (3)). Die Lehrprobe soll in der höchsten Schulstufe stattfinden, für die die Fakultas erworben werden soll (Zusätzliches Fach mit Beifachanforderung eine Lehrprobe in der Mittelstufe / mit Hauptfachanforderung eine Lehrprobe in der Oberstufe). Prüfer für die Lehrprobe im zusätzlichen Fach ist der eigene Ausbilder.
Fall C: zwei Hauptfächer + zusätzliches Hauptfach
In den ersten beiden Pflichtfächern (zwei Hauptfächer) erfolgt die Verteilung der vier Lehrproben nach Fall A1 bzw. A2 (vgl. Verteilung UPP bei zwei Pflichtfächern).
- C: Im zusätzlichen Hauptfach (zusätzliches Ausbildungsfach) ist die Lehrprobe in der Oberstufe abzulegen.
- A1: In beiden Hauptfächern bzw. in einem der beiden Hauptfächer sind Prüfungen in der Unter- und Mittelstufe möglich.
- A2: In beiden Hauptfächern sind fachbedingt Prüfungen in der Unterstufe nicht möglich. Es sind für die beiden Prüfungen in der Mittelstufe zwei unterschiedliche Klassenstufen zu wählen.
Fall D1: zwei Hauptfächer + zusätzliches Beifach
In den ersten beiden Pflichtfächern (zwei Hauptfächer) erfolgt die Verteilung der vier Lehrproben nach Fall A1 bzw. A2 (vgl. Verteilung UPP bei zwei Pflichtfächern).
- D1: Im zusätzlichen Beifach (zusätzliches Ausbildungsfach) ist die Lehrprobe in der Unter- oder Mittelstufe abzulegen.
- A1: In beiden Hauptfächern bzw. in einem der beiden Hauptfächer sind Prüfungen in der Unter- und Mittelstufe möglich.
- A2: In beiden Hauptfächern sind fachbedingt Prüfungen in der Unterstufe nicht möglich. Es sind für die beiden Prüfungen in der Mittelstufe zwei unterschiedliche Klassenstufen zu wählen.
Fall D2: ein Hauptfach und ein Beifach + zusätzliches Hauptfach
In den ersten beiden Pflichtfächern (ein Hauptfach und ein Beifach) erfolgt die Verteilung der vier Lehrproben nach Fall B1, B2 oder B3 (vgl. Verteilung UPP bei zwei Pflichtfächern).
- D2: Im zusätzlichen Hauptfach (zusätzliches Ausbildungsfach) ist die Lehrprobe in der Oberstufe abzulegen.
- B1: Im Hauptfach und im Beifach sind Prüfungen in der Unter- und Mittelstufe möglich.
- B2: Im Hauptfach sind Prüfungen in der Unter- und Mittelstufe möglich. Im Beifach sind fachbedingt Prüfungen in der Unterstufe nicht möglich. Im Hauptfach muss die zweite Prüfung in der Unterstufe erfolgen. Im Beifach sind zwei unterschiedliche Klassenstufen zu wählen.
- B3: Im Hauptfach und im Beifach sind Prüfungen in der Unter- und Mittelstufe nicht möglich. Im Hauptfach erfolgt die zweite Prüfung in der Mittelstufe. Im Beifach sind zwei unterschiedliche Klassenstufen zu wählen.
Fall E: ein Hauptfach und ein Beifach + zusätzliches Beifach
In den ersten beiden Pflichtfächern (ein Hauptfach und ein Beifach) erfolgt die Verteilung der vier Lehrproben nach Fall B1, B2 oder B3 (vgl. Verteilung UPP bei zwei Pflichtfächern).
- E: Im zusätzlichen Beifach (zusätzliches Ausbildungsfach) ist die Lehrprobe in der Unter- oder Mittelstufe abzulegen.
- B1: Im Hauptfach und im Beifach sind Prüfungen in der Unter- und Mittelstufe möglich.
- B2: Im Hauptfach sind Prüfungen in der Unter- und Mittelstufe möglich. Im Beifach sind fachbedingt Prüfungen in der Unterstufe nicht möglich. Im Hauptfach muss die zweite Prüfung in der Unterstufe erfolgen. Im Beifach sind zwei unterschiedliche Klassenstufen zu wählen.
- B3: Im Hauptfach und im Beifach sind Prüfungen in der Unter- und Mittelstufe nicht möglich. Im Hauptfach erfolgt die zweite Prüfung in der Mittelstufe. Im Beifach sind zwei unterschiedliche Klassenstufen zu wählen.
Übersicht (2 Pflichtfächer + zusätzlichem Fach)
Fall | Fächer (1) | 1. Lehrprobe | 2. Lehrprobe | Prüfer (2) |
---|---|---|---|---|
C / A1 | 1. Hauptfach | Oberstufe | Unterstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
2. Hauptfach | Oberstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
zusätzliches Hauptfach | Oberstufe | Ausbilder | ||
C / A2 | 1. Hauptfach | Oberstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
2. Hauptfach | Oberstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
zusätzliches Hauptfach | Oberstufe | Ausbilder | ||
D2 / B1 | Hauptfach | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe (3) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
Beifach | Unterstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
zusätzliches Hauptfach | Oberstufe | Ausbilder | ||
D2 / B2 | Hauptfach | Oberstufe | Unterstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
Beifach | Mittelstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
zusätzliches Hauptfach | Oberstufe | Ausbilder | ||
D2 / B3 | Hauptfach | Oberstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
Beifach | Mittelstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
zusätzliches Hauptfach | Oberstufe | Ausbilder | ||
E / B1 | Hauptfach | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe (3) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
Beifach | Unterstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
zusätzliches Beifach | Unter- oder Mittelstufe (3) | Ausbilder | ||
E / B2 | Hauptfach | Oberstufe | Unterstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
Beifach | Mittelstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
zusätzliches Beifach | Unter- oder Mittelstufe (3) | Ausbilder | ||
E / B3 | Hauptfach | Oberstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
Beifach | Mittelstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
zusätzliches Beifach | Unter- oder Mittelstufe (3) | Ausbilder |
Hinweise:
(1) Die Begriffe „Haupt- und Beifach“ beziehen sich auf den erworbenen universitären Abschluss, nicht auf die schulischen Kern- und Nebenfächer.
Fach mit Hauptfachanforderung = Lehrbefähigung für Klasse 5 bis einschließlich Jahrgangsstufen; Fach mit Beifachanforderung = Lehrbefähigung für Klassen 5 - 9 (G8) bzw. 5 - 10 (G9)
(2) Die Zuweisung der Fremdprüfung erfolgt durch die Seminarleitung; in der Regel findet die Fremdprüfung in der Unter- bzw. Mittelstufe statt.
(3) Die Entscheidung, ob die Lehrprobe in der Unter- oder Mittelstufe abgelegt wird, trifft der Referendar.