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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:fachbezogene_regelungen

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Fachbezogene Regelungen

Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP)
Es ist nicht möglich, im Fach Mathematik des Profilfachs Informatik - Mathematik - Physik (IMP) unterrichtspraktische Prüfungen unter Berücksichtigung der Verteilung der Lehrproben und unten stehender fachspezifischen Regelungen abzulegen.

  • Im Falle von Physik ist zu beachten, dass die unterrichtspraktische Prüfung nur im Profilfach möglich ist, wenn die zweite unterrichtspraktische Prüfung des gleichen Faches nicht im entsprechenden Profilfach, sondern im regulären Physikunterricht abgelegt wird.
  • Unterrichtspraktische Prüfungen im Fach Informatik und Medienbildung sind nicht möglich.

Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT)
Eine Lehrprobe im fachsystematischen Teil (Biologie) des Faches BNT ist für Referendare mit dem Fach Biologie möglich. Im Lehrprobenzeitraum werden lediglich die fachsystematischen Biologiestunden (mind. 6) im TVP ausgewiesen. Eine Lehrprobe im integrativen Teil (Ch, Phy, Bio, Technik) ist nicht möglich.

Gemeinschaftskunde, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS) oder Wirtschaft
In den unterrichtspraktischen Prüfungen in den Fächern Gemeinschaftskunde, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS) oder Wirtschaft müssen Absolventen des Studienfaches Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft eine der Prüfungen mit Schwerpunkt Politik und die andere mit Schwerpunkt Wirtschaft ablegen.

portfolio/pruefung/unterrichtspraxis/fachbezogene_regelungen.1735299612.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/12/27 11:40 von schumacher