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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:fachbezogene_regelungen

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Fachbezogene Regelungen

Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP)
Es ist nicht möglich, im Fach Mathematik des Profilfachs Informatik - Mathematik - Physik (IMP) unterrichtspraktische Prüfungen unter Berücksichtigung der Verteilung der Lehrproben und unten stehender fachspezifischen Regelungen abzulegen.

  • Im Falle von Physik ist zu beachten, dass die unterrichtspraktische Prüfung nur im Profilfach möglich ist, wenn die zweite unterrichtspraktische Prüfung des gleichen Faches nicht im entsprechenden Profilfach, sondern im regulären Physikunterricht abgelegt wird.
  • Unterrichtspraktische Prüfungen im Fach Informatik und Medienbildung sind nicht möglich.

Informatik und Medienbildung (IuM)
Das Fach Informatik und Medienbildung (IuM) soll im Schuljahr 2026/2027 in den Klassenstufen 5 und 6 nicht in einem kontinuierlichen Lehrauftrag im Rahmen der Ausbildung in Informatik oder allen anderen Ausbildungsfächern unterrichtet werden.

Gemeinschaftskunde, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS) oder Wirtschaft
In den unterrichtspraktischen Prüfungen in den Fächern Gemeinschaftskunde, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS) oder Wirtschaft müssen Absolventen des Studienfaches Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft eine der Prüfungen mit Schwerpunkt Politik und die andere mit Schwerpunkt Wirtschaft ablegen.

portfolio/pruefung/unterrichtspraxis/fachbezogene_regelungen.1770142585.txt.gz · Zuletzt geändert: 2026/02/03 18:16 von schumacher