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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:schwerbehinderung

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Hinweis bei Schwerbehinderung

Schwerbehinderte und gleichgestellte Referendare erhalten Nachteilsausgleiche:

  • Die Ankündigung der unterrichtspraktischen Prüfung erfolgt 3 Tage früher, also 6 Werktage vor der Prüfung. Das LLPA informiert die Schulleitung hierüber rechtzeitig.
  • Außerdem kann auf Wunsch des Referendars vor der Prüfung ein Gespräch stattfinden (ggf. unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung) bzgl. der behinderungsbedingten Auswirkungen auf die anstehende Prüfung. Das LLPA informiert die Mitglieder des Prüfungsausschusses rechtzeitig, sollte ein solches Gespräch am Tag der Prüfung gewünscht werden.
portfolio/pruefung/unterrichtspraxis/schwerbehinderung.1677487241.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/02/27 08:40 von schumacher