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Verteilung der Lehrproben
Die Verteilung der Lehrproben bei 2 Pflichtfächern + zusätzlichem freiwilligen Fach
Die Verteilung der Lehrproben auf die Schulstufen ist einheitlich geregelt. Die Verteilung auf die Prüfungszeiträume ist nicht vorgegeben. Der Referendar trägt die gewünschte Verteilung der Lehrprobenphasen auf die Fächer in das Formular des LLPA ein. Das Formular erhält der Referendar über die Schulleitung. Das ausgefüllte Formular legt der Referendar in den ersten Wochen der zweiten Ausbildungsphase dem Schulleiter zur Genehmigung vor und gibt es im Sekretariat des Seminars ab.
Rechtzeitig vor Beginn der Prüfungsphasen wird allen an der Lehrprobe Beteiligten vom Landeslehrerprüfungsamt schriftlich mitgeteilt, welche Klasse und welches Fach welcher Phase zugewiesen wurden. Diese Mitteilung enthält auch die Information über den jeweiligen Prüfungsvorsitzenden (im Fach Religion auch den kirchlichen Vertreter). Wenn ein freiwilliges weiteres (in der Regel ein drittes) Fach ausgebildet wird, erfolgt durch das Landeslehrerprüfungsamt eine gesonderte Mitteilung über den Vorsitzenden in diesem freiwilligen Fach.