SeminarWiki ab K24

Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


portfolio:referendariat:schule:erster_abschnitt

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Erster Ausbildungsabschnitt

Lehraufträge
Bis zu den Sommerferien unterrichten Sie noch nicht selbstständig, sondern unter Anleitung von einführenden Lehrkräften, die Ihre Unterrichtsplanung für einen Übungslehrauftrag (begleiteter Unterricht) mit Ihnen durchgesprochen haben, während Ihres Unterrichts hinten in der Klasse sitzen, den Unterricht beobachten und ihn danach mit Ihnen besprechen. Die einführenden Lehrkräfte sollten übrigens nach Beendigung Ihres Lehrauftrags mit Ihnen eine Abschlussbesprechung durchführen, in der Sie gezielte Hinweise zu Ihrer Entwicklung insbesondere Ihrer methodisch-didaktischen Kompetenz und Ihres Lehrerverhaltens als Hilfestellung für Ihre weitere Ausbildung bekommen. Jeder Ihrer Fachleiter wird Sie insgesamt in der Regel drei Mal (2 mal im 1. AA/ 1 mal im 2. AA) besuchen, beraten und Ihnen am Ende des Beratungsgespräches die wichtigsten Ergebnisse in schriftlicher Form mitgeben. Dabei werden in jedem Ihrer Fächer alle Stufen abgedeckt. Auf Ihren Wunsch hin kann Sie auch Ihr Pädagogik-Fachleiter im Unterricht besuchen und Sie insbesondere im Hinblick auf Ihr Lehrerverhalten, Umgang mit Disziplinproblemen, Verbesserung der Lehrer-Schülerbeziehung usw. beraten.

Umfang der Hospitation und Übungslehraufträge (Begleiteter Unterricht)
Pro Woche werden 8 – 10 Stunden Unterricht (Übungslehrauftrag und Hospitationsstunden zusammen) erwartet. Bei eigenem Unterricht von 6 – 8 Stunden sind also weitere 2 – 4 Stunden pro Woche zu hospitieren. Dies gilt für den gesamten 1. Ausbildungsabschnitt. Auch die Möglichkeit, andere Referendare des eigenen Faches zu besuchen und Feedback zu geben und zu erhalten, sollte genutzt werden. Mitte Februar sollte mit dem Übungslehrauftrag (begleitetem Unterricht) begonnen und der begleitete Unterricht auf durchschnittlich ca. 6 – 8 Stunden pro Woche gesteigert werden. Die Zahl der selbst gehaltenen Unterrichtsstunden muss im 1. Ausbildungsabschnitt, der mit dem Schuljahr endet, mindestens 60 betragen und sich angemessen auf die studierten Fächer, auf alle Schulstufen, auf denen das Fach unterrichtet wird, und auch auf verschiedene einführende Lehrkräfte verteilen. Bei Problemen helfen Mentor, Schulleitung oder Seminarleitung. Übungslehraufträge sollten in der Regel bei einem zweistündigen Fach etwa 6–8, bei mehrstündigen Fächern etwa 9–12 Stunden Unterricht umfassen, abhängig von der Unterrichtseinheit.

Zu Beginn der Ausbildung sind kürzere Sequenzen der auch Einzelstunden möglich. Sie werden auf das Minimum von 60 Stunden angerechnet. Ein Übungslehrauftrag in einer Klasse sollte nicht länger als 5 Wochen dauern.

Eventuelle Verlängerung der ersten Ausbildungsphase
Am Ende des 1. Ausbildungsabschnitts müssen Schule und Seminar feststellen, ob selbstständiger Unterricht übertragen werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der 1. Ausbildungsabschnitt verlängert. Eine Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnitts kann notwendig werden, wenn die vorgeschriebenen Unterrichtsverpflichtungen nicht wahrgenommen wurden oder wenn der Ausbildungsstand noch Defizite aufweist, die es aufzuarbeiten gilt.

Gelenkklassen
Die Klassen 7 und 10 sind bivalent in der Stufenzuordnung (Unter-/Mittel– bzw. Mittel-/Oberstufe) und erleichtern die Einhaltung der verbindlichen Vorgabe: Beratung in allen 3 Stufen. Hinweis: Oberstufenbesuch kann auch im 1. AA in der Jahrgangsstufe 1 oder 2 erfolgen, wodurch die Abdeckung der Stufen im 2. AA deutlich erleichtert wird. Eine Klassenstufe (z.B. Klasse 10) kann nur einmal vorgestellt werden. DUE und Lehrprobe sind in der gleichen Klasse möglich; wenn dies eine Klasse 10 ist, kann diese als Oberstufe gewertet werden. Dies ist auch dann möglich, wenn die gleiche Klassenstufen während der Beratungsphase einer anderen Schulstufe zugeordnet ist.

Besuch durch Pädagogik-Fachleiter
Auf Wunsch besucht auch der Pädagogik-Fachleiter, der nicht primär zu fachlichen Fragen, sondern beispielsweise zur Lehrer-Schüler-Interaktion, zu den Bedingungen für effektives Lernen und zu erzieherischen Fragen beraten kann. Einer der beratenden Unterrichtsbesuche kann als Kombibesuch (Fach-didaktiker + Pädagoge) erfolgen. Verantwortlich für eine entsprechende Einladung ist der Referendar in Absprache mit den Ausbildern.

Ausbildung an einer Gemeinschaftsschule
Ein Teil des Vorbereitungsdienstes kann auf freiwilliger Basis an einer Gemeinschaftsschule absolviert werden. Abhängig von den Kapazitäten an den Partner-Gemeinschaftsschulen unserer Seminars sind im ersten AA für einige Referendare bis zu zwei Wochen Unterrichtshospitationen möglich. Eine zweiwöchige Unterrichtshospitation an einer Gemeinschaftsschule kann mit maximal sechs Stunden auf den Ausbildungsunterricht des ersten Ausbildungsabschnitts angerechnet werden. Für kürzere Hospitationsphasen gilt dies dementsprechend.

portfolio/referendariat/schule/erster_abschnitt.1418570151.txt.gz · Zuletzt geändert: 2014/12/14 15:15 von stober