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Vorbereitungsdienst (VD 18) im Überblick
Der Referendar …
- bleibt während des Vorbereitungsdienstes in der Regel an derselben Schule
- wird während der 1 ½ Jahre von einem Mentor betreut. Die begleitenden Fachlehrer unterstützen den Mentor in der fachspezifischen Betreuung.
- wird von Seiten des Seminars von einem Tutor begleitet, der für die Koordination der Ausbildung in Schule und Seminar zuständig ist.
- erhält während seiner gesamten Ausbildungszeit vom Schulleiter mündliche Rückmeldungen über seinen Leistungsstand.
- erteilt bereits nach einem halben Jahr selbstständigen Unterricht.
Eine Übersicht zum Vorbereitungsdienst VD 18 ist unter "Referendariat / Ausbildungsverlauf" zu finden.
Erster Ausbildungsabschnitt
Nähere Informationen sind unter "Referendariat / Ersten Ausbildungsabschnitt" zu finden.
Januar
Am Seminar
Vorkurs: Kompaktveranstaltungen in Pädagogik/päd. Psychologie und den Fachdidaktiken / Beginn der Ausbildung in Schulrecht und Multimedia
An der Schule
Im Vorkurs sind die Referendare ausschließlich am Seminar.
Februar bis zu den Sommerferien
Am Seminar
Von Februar bis zu den Sommerferien besucht der Referendar wöchentliche Sitzungen am Seminar.
Seminartag Di oder Do nach Schienenplan | Mo oder Fr Nachmittag |
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Pädagogik/päd. Psychologie Fachdidaktiken | Schulrecht Multimedia |
- In jedem Fach 2 beratende Unterrichtsbesuche (UB); je Fach einmal in der Oberstufe.
- Verbindliches Ausbildungsgespräch (Mai – Juni), an dem neben dem Tutor und dem Referendar auch weitere Ausbilder (Mentor, Fachleiter) teilnehmen können.
- Entscheidung über Fach, Klasse und Thema der Dokumentation - Besprechung mit dem Fachleiter, Gliederung
- Entscheidung darüber, ob eventuell eine Verlängerung des 1. Ausbildungsabschnitts notwendig ist.
- Am Ende des Schuljahrs (letzte 2 ½ Wochen) Exkursion und Kompaktwoche
An der Schule
- In den ersten Tagen führt der Mentor in Schule und Unterricht ein und organisiert gegebenenfalls einen Stundenplan.
- Hospitation und begleiteter Unterricht in allen Schulstufen: 8 – 10 Wochenstunden
- Insgesamt 60 Std. begleiteter Unterricht. Informationmen zum Umfang der Hospitation und Übungslehraufträgen (begleiteter Unterricht) unter "Referendariat / Erster Ausbildungsabschnitt".
- Der Mentor betreut, begleitet und berät. Dabei soll die Entwicklung in den Bereichen Planungs-, Gestaltungs- und Reflexionskompetenz unterstützt werden.
- Entscheidung über die „Klasse“ für die Dokumentation muss in der Deputatsplanung für das kommende Schuljahr berücksichtigt werden.
- Anfang Juni: Entscheidung über eine eventuell notwendige Verlängerung des 1. Ausbildungsabschnitts.
Zweter Ausbildungsabschnitt
Nähere Informationen sind unter "Referendariat / Zweiter Ausbildungsabschnitt" zu finden.
September bis Januar
Am Seminar
Prüfung in Schulrecht (September).
- In jedem Fach 1 beratender Unterrichtsbesuch. In jedem Fach sollen über die 3 Unterrichtsbesuche möglichst alle Schulstufen abgedeckt sein; möglicherweise ist eine „Leihklasse“ notwendig.
- Weiteres Ausbildungsgespräch (bei Bedarf; Dezember)
- Bei einer Dreifachkombination findet die unterrichtspraktische Prüfung (Prüfungslehrprobe) im dritten Fach schon im Dezember statt.
An der Schule
Ab September eigenständiger Unterricht (eigenes Deputat / Lehrauftrag) und begleiteter Unterricht.
Unterrichtsverpflichtung im zweiten Ausbildungsabschnitt:
- 9 – 12 Wochenstunden eigener Lehrauftrag
- 3 – (1) Wochenstunden begleiteter Unterricht
Begleiteter Unterricht soll möglichst vor der Prüfungsphase durchgeführt werden.
Durchführung des Unterrichts zur Dokumentation. Ein Besuch durch den Mentor ist nicht verpflichtend.
Januar bis April/Mai
Am Seminar
- Anfang Januar: Abgabe Dokumentation
- Januar bis April: 3 unterrichtspraktische Prüfungen (Prüfungslehrproben)
- April/Mai: Kolloquien (Fachdidaktiken, Pädagogik)
An der Schule
- Januar bis April: 3 unterrichtspraktische Prüfungen (Prüfungslehrproben)
- Bei "Leihklassen" muss auf die maximale Stundenzahl von 12 UStd. pro Woche geachtet werden.
Nach den Prüfungen
Am Seminar
Am ehemaligen Seminartag (Di oder Do):
- können Wahlmodule besucht werden.
- müssen Pflichtmodule innerhalb der NwT - Zusatzausbildung besucht werden.
Auf Wunsch des Referendars kann ein Bilanzgespräch geführt werden.
An der SChule
Etwa 3 Monate vor Schuljahrsende erstellt der Schulleiter unter Beteiligung des Mentors die Schulleiterbeurteilung.