portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:fachbezogene_regelungen
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**Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP)**\\ | **Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP)**\\ | ||
- | Es ist grundsätzlich | + | Es ist nicht möglich, |
+ | * Im Falle von Physik ist zu beachten, dass die unterrichtspraktische Prüfung nur im Profilfach möglich ist, wenn die zweite unterrichtspraktische Prüfung des gleichen Faches nicht im entsprechenden Profilfach, sondern im regulären Physikunterricht abgelegt wird. | ||
+ | * Unterrichtspraktische Prüfungen im Fach Informatik und Medienbildung sind nicht möglich. | ||
- | **Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT)**\\ | ||
- | Eine Lehrprobe im fachsystematischen Teil (Biologie) des Faches BNT ist für Referendare mit dem Fach Biologie möglich. Im Lehrprobenzeitraum werden lediglich die fachsystematischen Biologiestunden (mind. 6) im TVP ausgewiesen. Eine Lehrprobe im integrativen Teil (Ch, Phy, Bio, Technik) ist nicht möglich. | ||
- | \\ | ||
**Gemeinschaftskunde, | **Gemeinschaftskunde, | ||
In den unterrichtspraktischen Prüfungen in den Fächern Gemeinschaftskunde, | In den unterrichtspraktischen Prüfungen in den Fächern Gemeinschaftskunde, | ||
portfolio/pruefung/unterrichtspraxis/fachbezogene_regelungen.1704309526.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/01/03 19:18 von reinmuth