SeminarWiki ab K24

Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:fachbezogene_regelungen

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:fachbezogene_regelungen [2026/02/03 18:01] schumacherportfolio:pruefung:unterrichtspraxis:fachbezogene_regelungen [2026/02/03 19:35] (aktuell) schumacher
Zeile 6: Zeile 6:
   * Im Falle von Physik ist zu beachten, dass die unterrichtspraktische Prüfung nur im Profilfach möglich ist, wenn die zweite unterrichtspraktische Prüfung des gleichen Faches nicht im entsprechenden Profilfach, sondern im regulären Physikunterricht abgelegt wird.    * Im Falle von Physik ist zu beachten, dass die unterrichtspraktische Prüfung nur im Profilfach möglich ist, wenn die zweite unterrichtspraktische Prüfung des gleichen Faches nicht im entsprechenden Profilfach, sondern im regulären Physikunterricht abgelegt wird. 
   * Unterrichtspraktische Prüfungen im Fach Informatik und Medienbildung sind nicht möglich.   * Unterrichtspraktische Prüfungen im Fach Informatik und Medienbildung sind nicht möglich.
-\\ +
-**Informatik und Medienbildung (IuM)**\\ +
-Das Fach Informatik und Medienbildung (IuM) soll im Schuljahr 2026/2027 in den Klassenstufen 5 und 6 nicht in einem kontinuierlichen Lehrauftrag im Rahmen der Ausbildung in Informatik oder allen anderen Ausbildungsfächern unterrichtet werden.+
  
 **Gemeinschaftskunde, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS) oder Wirtschaft**\\ **Gemeinschaftskunde, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS) oder Wirtschaft**\\
 In den unterrichtspraktischen Prüfungen in den Fächern Gemeinschaftskunde, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS) oder Wirtschaft müssen Absolventen des Studienfaches Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft eine der Prüfungen mit Schwerpunkt Politik und die andere mit Schwerpunkt Wirtschaft ablegen. In den unterrichtspraktischen Prüfungen in den Fächern Gemeinschaftskunde, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS) oder Wirtschaft müssen Absolventen des Studienfaches Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft eine der Prüfungen mit Schwerpunkt Politik und die andere mit Schwerpunkt Wirtschaft ablegen.
  
portfolio/pruefung/unterrichtspraxis/fachbezogene_regelungen.1770141684.txt.gz · Zuletzt geändert: 2026/02/03 18:01 von schumacher