portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:fachbezogene_regelungen
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| * Im Falle von Physik ist zu beachten, dass die unterrichtspraktische Prüfung nur im Profilfach möglich ist, wenn die zweite unterrichtspraktische Prüfung des gleichen Faches nicht im entsprechenden Profilfach, sondern im regulären Physikunterricht abgelegt wird. | * Im Falle von Physik ist zu beachten, dass die unterrichtspraktische Prüfung nur im Profilfach möglich ist, wenn die zweite unterrichtspraktische Prüfung des gleichen Faches nicht im entsprechenden Profilfach, sondern im regulären Physikunterricht abgelegt wird. | ||
| * Unterrichtspraktische Prüfungen im Fach Informatik und Medienbildung sind nicht möglich. | * Unterrichtspraktische Prüfungen im Fach Informatik und Medienbildung sind nicht möglich. | ||
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| - | **Informatik und Medienbildung (IuM)**\\ | + | |
| - | Das Fach Informatik und Medienbildung (IuM) soll im Schuljahr 2026/2027 in den Klassenstufen 5 und 6 nicht in einem kontinuierlichen Lehrauftrag im Rahmen der Ausbildung in Informatik oder allen anderen Ausbildungsfächern unterrichtet werden. | + | |
| **Gemeinschaftskunde, | **Gemeinschaftskunde, | ||
| In den unterrichtspraktischen Prüfungen in den Fächern Gemeinschaftskunde, | In den unterrichtspraktischen Prüfungen in den Fächern Gemeinschaftskunde, | ||
portfolio/pruefung/unterrichtspraxis/fachbezogene_regelungen.1770141684.txt.gz · Zuletzt geändert: 2026/02/03 18:01 von schumacher