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Befristet selbstständiger Lehrauftrag für die Lehrprobe - Leihklasse
Vor dem Prüfungszeitraum kann die „Leihklasse“ begleitet unterrichtet werden. Mit dem Beginn des Prüfungszeitraums erhält der Referendar einen befristet selbstständigen Lehrauftrag. Der Referendar unterrichtet die übernommene „Leihklasse“ selbstständig, d.h. der Fachlehrer darf sich dann nicht in der Klasse aufhalten.
Nach erfolgter Lehrprobe unterrichtet der Referendar selbstverständlich die Unterrichtseinheit entsprechend dem Themenverteilungsplan zu Ende. Auch nach der Lehrprobe nimmt in der befristet selbstständig unterrichteten Klasse der Fachlehrer nicht am Unterricht teil.
portfolio/pruefung/unterrichtspraxis/leihklasse_lp.1444851617.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/10/14 19:40 von reinmuth