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Lehrprobenklassen
Unterrichtet ein Referendar in ein und derselben Klasse zwei Fächer, kann er nur in einem Fach eine Prüfungslehrprobe in dieser Klasse absolvieren.
Im achtjährigen Gymnasium gelten in der Regel die Klassen 5 und 6 als Unterstufe, 7-9 als Mittelstufe und 10-12 als Oberstufe. Die Klasse 7 ist bivalent und kann bei Bedarf sowohl der Unter- wie der Mittelstufe zugerechnet werden. Eine doppelte Nutzung der Klasse 7 als Unter- und Mittelstufe in unterrichtspraktischen Prüfungen (Fach A Klasse 7 Mittelstufe, Fach B Klasse 7 Unterstufe) ist nicht möglich.
An den G9-Modellschulen und an den Gemeinschaftsschulen bilden grundsätzlich die Klassen 5, 6 und 7 die Unterstufe, die Klassen 8, 9 und 10 die Mittelstufe und die Klassen 11, 12 und 13 die Oberstufe.