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Lehrprobenklassen
Für die Auswahl der Lehrprobenklassen und die Verteilung der Lehrproben auf die Schulstufen ist folgendes zu beachten:
- Unterrichtet ein Referendar in ein und derselben Klasse zwei Fächer, kann er nur in einem Fach eine Prüfungslehrprobe in dieser Klasse absolvieren.
- Im achtjährigen Gymnasium gelten in der Regel die Klassen 5 und 6 als Unterstufe, 7-9 als Mittelstufe und 10-12 als Oberstufe. Die Klasse 7 ist bivalent und kann bei Bedarf sowohl der Unter- wie der Mittelstufe zugerechnet werden. Eine doppelte Nutzung der Klasse 7 als Unter- und Mittelstufe in unterrichtspraktischen Prüfungen (Fach A Klasse 7 Mittelstufe, Fach B Klasse 7 Unterstufe) ist nicht möglich.
- An den G9-Modellschulen und an den Gemeinschaftsschulen bilden grundsätzlich die Klassen 5, 6 und 7 die Unterstufe, die Klassen 8, 9 und 10 die Mittelstufe und die Klassen 11, 12 und 13 die Oberstufe.
portfolio/pruefung/unterrichtspraxis/lp_klasse_lp.1704301749.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/01/03 17:09 von reinmuth