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| =====Verteilung der Lehrproben===== | =====Verteilung der Lehrproben===== |
| <note>[[portfolio:pruefung:Unterrichtspraxis:Verteilung LP Pflicht|Die Verteilung der Lehrproben bei Pflichtkombinationen]]\\ | |
| [[portfolio:pruefung:Unterrichtspraxis:Verteilung LP freiwillig|Die Verteilung der Lehrproben bei 2 Pflichtfächern + zusätzlichem freiwilligen Fach]]</note> | |
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| Die Verteilung der Lehrproben auf die Schulstufen ist einheitlich geregelt. Die Verteilung auf die Prüfungszeiträume ist nicht vorgegeben. Der Referendar trägt die gewünschte Verteilung der Lehrprobenphasen auf die Fächer in das Formular des LLPA ein. Das Formular erhält der Referendar über die Schulleitung. Das ausgefüllte Formular legt der Referendar in den ersten Wochen der zweiten Ausbildungsphase dem Schulleiter zur Genehmigung vor und gibt es im Sekretariat des Seminars ab. | <note>[[portfolio:pruefung:Unterrichtspraxis:Verteilung LP Pflicht|Die Verteilung der Lehrproben bei 2 Pflichtfächern]]\\ |
| <note important>Der Abgabetermin für das Formblatt "Verteilung der Lehrproben" liegt früh, in der Regel Anfang Oktober.</note> | [[portfolio:pruefung:Unterrichtspraxis:Verteilung LP freiwillig|Die Verteilung der Lehrproben bei 2 Pflichtfächern + zusätzlichem Fach]]</note> |
| Rechtzeitig vor Beginn der Prüfungsphasen wird allen an der Lehrprobe Beteiligten vom Landeslehrerprüfungsamt schriftlich mitgeteilt, welche Klasse und welches Fach welcher Phase zugewiesen wurden. Diese Mitteilung enthält auch die Information über den jeweiligen Prüfungsvorsitzenden (im Fach Religion auch den kirchlichen Vertreter). | |
| Wenn ein freiwilliges weiteres (in der Regel ein drittes) Fach ausgebildet wird, erfolgt durch das Landeslehrerprüfungsamt eine gesonderte Mitteilung über den Vorsitzenden in diesem freiwilligen Fach. | Während die Verteilung der Lehrproben auf die Schulstufen einheitlich geregelt ist, ist die Zuordnung der entsprechenden Klassenstufen und Fächer auf die Prüfungszeiträume nicht vorgegeben. Die gewünschte Verteilung trägt der Referendar unter Beachtung u.a. der jeweiligen Mindeststundenzahl im Lehrprobenzeitraum in ein Formular des LLPA ein und legt dieses in den ersten Wochen der [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsphase]] dem Schulleiter zur Genehmigung vor. Das Formular erhält der Referendar vom LLPA über die Ausbildungsschule.\\ |
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| | Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Klassen nicht durch eventuelle Klassenfahrten, Praktika oder andere schulische Veranstaltungen abwesend sind ([[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:themenverteilungsplan|Stundenzahl im Lehrprobenzeitraum]]). |
| | Anschließend gibt der Referendar das unterschriebene Formular im Sekretariat des Seminars ab. Der Abgabetermin liegt früh im Schuljahr; in der Regel im September (genaue Terminvorgabe erfolgt durch das LLPA). |
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| | Rechtzeitig vor Beginn der Prüfungsphasen wird allen an der Lehrprobe Beteiligten vom Landeslehrerprüfungsamt schriftlich mitgeteilt, welche Klasse und welches Fach welcher Phase zugewiesen wurden. Diese Mitteilung enthält auch die Information über die jeweilige [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:pruefungskommission|Prüfungskommission]] (Prüfer bzw. Fremdprüfer, Prüfungsvorsitzender). |
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