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Verteilung der Lehrproben bei 2 Pflichtfächern + zusätzlichem Fach
Im zusätzlichen Fach wird eine Lehrprobe abgelegt (§ 29 (3). Die Lehrprobe findet in der höchsten Schulstufe statt, für die die Fakultas erworben werden soll (Zusätzliches Fach mit Beifachanforderung eine Lehrprobe in der Mittelstufe / mit Hauptfachanforderung eine LEhrprobe in der Oberstufe).
Fall C: zwei Hauptfächer + zusätzliches Hauptfach
In den ersten beiden Hauptfächern (zwei Hauptfächer) erfolgt die Verteilung der vier Lehrproben nach Fall A (vgl. Verteilung UPP bei zwei Pflichtfächern).
Im zusätzlichen Hauptfach (zusätzliches Ausbildungsfach) ist die Lehrprobe in der Oberstufe abzulegen.
Fall D1: zwei Hauptfächer + freiwilliges Beifach
In den beiden Hauptfächern (= Pflichtfächern) wird eine Lehrprobe auf der Oberstufe abgelegt. Im Beifach soll die Lehrprobe auf der höchsten Stufe abgelegt werden, für die eine Lehrbefähigung angestrebt wird. Eine vierte Lehrprobe wird auf der Unter- oder Mittelstufe in dem Hauptfach abgelegt, in dem die Dokumentation nicht geschrieben wird.
Fälle D2 und D3: ein Hauptfach und ein Beifach + freiwilliges Hauptfach
Im ersten Hauptfach (Pflichtfach) wird eine Lehrprobe auf der Oberstufe und eine Lehrprobe auf der Mittel- oder Unterstufe abgelegt. Im Beifach (=Pflichtfach) soll die Lehrprobe auf der höchsten Stufe abgelegt werden, für die eine Lehrbefähigung angestrebt wird. Im freiwilligen Hauptfach soll die Lehrprobe auf der Oberstufe abgelegt werden.
Fälle E1 und E2: ein Hauptfach und ein Beifach + freiwilliges Beifach
Im Hauptfach wird eine Lehrprobe auf der Oberstufe abgelegt. In den Beifächern soll die Lehrprobe auf der höchsten Stufe abgelegt werden, für die eine Lehrbefähigung angestrebt wird. Die vierte Lehrprobe wird auf der Unter- oder Mittelstufe im
Hauptfach abgelegt.
Übersicht (2 Pflichtfächer + freiwilligem dritten Fach)
Fall | Fächer (1) | Dokumentation | 1. Lehrprobe | 2. Lehrprobe | Prüfer (2) |
---|---|---|---|---|---|
C | 1.Hauptfach | x | Oberstufe | - | Ausbilder |
2.Hauptfach | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe (3) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | ||
3.Hauptfach | (4) | Oberstufe (5) | - | Ausbilder | |
D1 | 1.Hauptfach | x | Oberstufe | - | Ausbilder |
2.Hauptfach | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe (3) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | ||
3.Beifach | (4) | Unter- oder Mittelstufe (3) | - | Ausbilder | |
D2 | 1.Hauptfach | x | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe (3) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
2.Beifach | Unter- oder Mittelstufe (3) | - | Ausbilder | ||
3.Hauptfach | (4) | Oberstufe (5) | - | Ausbilder | |
D3 | 1.Hauptfach | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe (3) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
2.Beifach | x | Unter- oder Mittelstufe (3) | - | Ausbilder | |
3.Hauptfach | (4) | Oberstufe (5) | - | Ausbilder | |
E1 | 1.Hauptfach | x | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe (3) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
2.Beifach | Unter- oder Mittelstufe (3) | - | Ausbilder | ||
3.Beifach | (4) | Mittelstufe | - | Ausbilder | |
E2 | 1.Hauptfach | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe (3) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
2.Beifach | x | Unter- oder Mittelstufe (3) | - | Ausbilder | |
3.Beifach | (4) | Unter- oder Mittelstufe (3) | - | Ausbilder |
Hinweise:
(1) Die Begriffe „Haupt- und Beifach“ beziehen sich auf den erworbenen universitären Abschluss, nicht auf die schulischen Kern- und Nebenfächer.
(2) Die Zuweisung der Fremdprüfung erfolgt durch die Seminarleitung; in der Regel findet die Fremdprüfung in der Unter- bzw. Mittelstufe statt.
(3) Die Entscheidung, ob die Lehrprobe in der Unter- oder Mittelstufe abgelegt wird, trifft der Referendar.
(4) Im zusätzlichen Ausbildungsfach (freiwilliges drittes Fach) ist eine Dokumentation nicht zulässig.
(5) Gemäß § 29 (3) GymPO soll die Lehrprobe im zusätzlichen Ausbildungsfach in der Oberstufe abgelegt werden.