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Unterrichtsbesuche der Ausbilder
(vgl. § 12 Abs. 2 und 3 GymPO II (BAUSTELLE LINK auf Landesrecht BW Seite))
Im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt werden bis zum Beginn der Prüfungslehrproben von jedem Ausbilder mindestens drei Unterrichtsbesuche mit Beratung durchgeführt. In jedem Fach ist mindestens ein Besuch auf jeder Schulstufe zu vereinbaren. Bei Fächern, die erst in der Mittelstufe beginnen, soll der dritte Beratungsbesuch möglichst in einer anderen Klassenstufe stattfinden. Eine frühzeitige Terminabsprache ist daher sinnvoll. Nach dem Besuch erhält der Referendar ein Feedback in mündlicher und schriftlicher Form, das sich auf wesentliche Beobachtungen stützt und Zielvereinbarungen für die künftige Unterrichtsarbeit enthält.
Das am Seminar Karlsruhe eingesetzte Beratungsprotokoll listet Kriterien auf, die eine Auswahl relevanter Themenbereiche darstellen, von denen jeweils nur diejenigen angesprochen werden, die für die besuchte Stunde von Bedeutung sind.
Das Beratungsprotokoll nimmt auch Bezug auf Zielvereinbarungen von vorherigen Unterrichtsbesuchen. Das Protokoll verbleibt beim Referendar und in Kopie beim Ausbilder.
Beratungsbesuch durch den Pädagogik-Ausbilder
Auf Wunsch besucht auch der Pädagogik-Ausbilder, nicht primär zu fachlichen Fragen, sondern beispielsweise zur Lehrer-Schüler-Interaktion, zu den Bedingungen für effektives Lernen und zu erzieherischen Fragen beraten kann. Einer der beratenden Unterrichtsbesuche kann als Kombibesuch (Fachdidaktiker + Pädagoge) erfolgen. Verantwortlich für eine entsprechende Einladung ist der Referendar in Absprache mit den Ausbildern.
Gelenkklassen
Die Klassen 7 und 10 sind bivalent in der Stufenzuordnung (Unter-/Mittelstufe bzw. Mittel-/Oberstufe) und erleichtern die Einhaltung der verbindlichen Vorgabe Beratungsbesuche in allen drei Stufen durchzuführen.
Hinweis: Der Oberstufenbesuch kann auch im ersten Ausbildungsabschnitt in der Jahrgangsstufe 1 oder 2 erfolgen, wodurch die Abdeckung der Stufen im zweiten Ausbildungsabschnitt deutlich erleichtert wird. Eine Klassenstufe (z.B. Klasse 10) kann nur einmal vorgestellt werden. DUE und Lehrprobe sind in der gleichen Klasse möglich; wenn dies eine Klasse 10 ist, kann diese als Oberstufe gewertet werden. Dies ist auch dann möglich, wenn die gleiche Klassenstufen während der Beratungsphase einer anderen Schulstufe zugeordnet ist.
Doppelstunden
Die Unterrichtsberatung der Ausbilder (Unterrichtsbesuche, Stundennachbesprechungen) berücksichtigt die konkreten Bedingungen an der Ausbildungsschule und den sachlich-fachlichen Kontext, in dem der Referendar unterrichtet. In allen Fächern können die jeweiligen Inhalte und methodischen Vorhaben es nahelegen, auch in einer Doppelstunde und nicht nur in Einzelstunden einen Beratungsbesuch anzusetzen. Mindestens ein Beratungsbesuch sollte in einer Doppelstunde (wenn an der Ausbildungsschule Doppelstunden in diesem Fach vorgesehen sind!) und mindestens ein Besuch in einer Einzelstunde durchgeführt werden.