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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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Die Beurteilung der Unterrichtspraxis - Prüfungslehrproben

  • Die Beurteilung der Unterrichtspraxis findet im zweiten Ausbildungsabschnitt in Form von Lehrproben statt, die sich jeweils auf eine Unterrichtsstunde von mindestens 45 und höchstens 90 Minuten beziehen und die an verschiedenen Tagen stattfinden (§ 21 GymPO II).
  • In jedem Hauptfach findet eine Lehrprobe in der Oberstufe statt, eine zweite in der Unter- oder Mittelstufe in dem Fach, in dem die Dokumentation nach § 19 GymPO II nicht angefertigt wird. Die konkrete Verteilung der Lehrproben auf die Fächer ist einheitlich geregelt.
  • BNT: Eine Lehrprobe im fachsystematischen Teil (Biologie) – des Faches BNT - ist für Referendare mit dem Fach Biologie möglich. Im Lehrprobenzeitraum werden lediglich die fachsystematischen Biologiestunden (mind. 6) im TVP ausgewiesen. Eine Lehrprobe im integrativen Teil (Ch, Phy, Bio, Technik) ist nicht möglich.
  • Grundlage der Ausbildung und der Prüfungen ist der Ausbildungsplan VD 18 Gym. Für das zweite Staatsexamen wurden für die APrOGymn (2004) Kompetenzkataloge formuliert, die der Orientierung dienen können (Kompetenzen Unterrichtspraxis).
  • Die Note jeder einzelnen Lehrprobe wird unmittelbar nach der Lehrprobe von der Prüfungskommission festgelegt. Der Vorsitzende eröffnet auf Wunsch die Note und auf Verlangen auch die tragenden Gründe.


Hinweise zur Durchführung einer Lehrprobe

  • Der Referendar erstellt für den Lehrprobenzeitraum einen Themenverteilungsplan, den er zusammen mit dem Stundenplan an die Mitglieder der Prüfungskommission versendet.
  • Am dritten Werktag vor der Lehrprobe erfolgt über die Ausbildungsschule die Ankündigung der Lehrproben.
  • Am Tag der Lehrprobe ist der Referendar von der Teilnahme an Seminar- und Schulveranstaltungen befreit. Dies gilt auch für die sonstigen Unterrichtsstunden des Referendars am Tag der Lehrprobe.
  • Der Unterrichtsentwurf wird spätestens 30 Minuten vor Beginn der Lehrprobe dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses übergeben. Nach Absprache mit dem Prüfer kann der Unterrichtsentwurf mindestens 30 Minuten vor Beginn der Stunde im Sekretariat der Schule für die Prüfungskommission hinterlegt werden. Im Fach Sport wird der Übergabeort des Unterrichtsentwurfs vorab mit dem Prüfer vereinbart.
  • Im Anschluss an die Lehrprobe erhält der Referendar auf seinen Wunsch hin Gelegenheit, zum Ablauf des Unterrichts aus seiner Sicht Stellung zu nehmen. Eine Stundenbesprechung, wie in den beratenden Unterrichtsbesuchen mit dem Ausbilder üblich, ist jedoch nicht vorgesehen.
  • Der Prüfungsvorsitzende eröffnet auf Wunsch des Referendars die Note und auf Verlangen des Referendars auch die tragenden Gründe.


Weitere Hinweise zu den Lehrproben

Verfahren bei Nichtbestehen einer Lehrprobe

Wird eine Lehrprobe nicht mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet, kann dieser Prüfungsteil entsprechend § 27 GymPO II einmal wiederholt werden. Alle weiteren Prüfungen werden entsprechend dem Prüfungsplan durchgeführt. Zur Klärung des weiteren Vorgehens für die Wiederholung der nicht bestandenen Lehrprobe ist ein Gespräch mit der Seminarleitung zwingend erforderlich. Das Verfahren zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungsleistungen kann unter "Wiederholung von Prüfungsleistungen" abgerufen werden.

In der Klassenstufe im Fach, in der die Lehrprobe nicht bestanden wurde, darf nur noch begleitet unterrichtet werden. Bei einer Wiederholungsprüfung im laufenden Vorbereitungsdienst (ohne Verlängerung) darf die Lehrprobe in der gleichen Klasse stattfinden.

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