Vorbereitungsdienst (VD 18) im Überblick

Der Vorbereitungsdienst dauert 1 ½ Jahre, er beginnt stets im Januar am Seminar und im Februar an der Schule.
Der Referendar …
  • bleibt während des Vorbereitungsdienstes in der Regel an derselben Schule
  • wird während der 1 ½ Jahre von einem Mentor betreut. Die begleitenden Fachlehrer unterstützen den Mentor in der fachspezifischen Betreuung.
  • wird von Seiten des Seminars von einem Tutor begleitet, der für die Koordination der Ausbildung in Schule und Seminar zuständig ist.
  • erhält während seiner gesamten Ausbildungszeit vom Schulleiter mündliche Rückmeldungen über seinen Leistungsstand.
  • erteilt bereits nach einem halben Jahr selbstständigen Unterricht.

Eine Übersicht zum Vorbereitungsdienst VD 18 ist unter "Referendariat / Ausbildungsverlauf" zu finden.

Erster Ausbildungsabschnitt

Nähere Informationen sind unter "Referendariat / Erster Ausbildungsabschnitt" zu finden.

Januar

Am Seminar
Vorkurs: Kompaktveranstaltungen in Pädagogik/päd. Psychologie und den Fachdidaktiken / Beginn der Ausbildung in Schulrecht und Multimedia
An der Schule
Im Vorkurs sind die Referendare ausschließlich am Seminar.

Februar bis zu den Sommerferien

Am Seminar
Von Februar bis zu den Sommerferien besucht der Referendar wöchentliche Sitzungen am Seminar.
Seminartag
je nach Jahrgang Dienstag (gerade Jahreszahl) oder
Donnerstag (ungerade Jahreszahl) nach Schienenplan
in jedem Jahrgang ein Nachmittag:
entweder Montag- oder Freitagnachmittag
Pädagogik/päd. Psychologie
Fachdidaktiken
Schulrecht
Multimedia
An der Schule
  • In den ersten Tagen führt der Mentor in Schule und Unterricht ein und organisiert gegebenenfalls einen Stundenplan.
  • Hospitation und begleiteter Unterricht in allen Schulstufen: 8 – 10 Wochenstunden
  • Insgesamt 60 Std. begleiteter Unterricht. Informationmen zum Umfang der Hospitation und Übungslehraufträgen (begleiteter Unterricht) unter "Referendariat / Erster Ausbildungsabschnitt".
  • Der Mentor betreut, begleitet und berät. Dabei soll die Entwicklung in den Bereichen Planungs-, Gestaltungs- und Reflexionskompetenz unterstützt werden.
  • Anfang Juli: Entscheidung über eine eventuell notwendige Verlängerung des 1. Ausbildungsabschnitts.

Zweiter Ausbildungsabschnitt

Nähere Informationen sind unter "Referendariat / Zweiter Ausbildungsabschnitt" zu finden.

September bis Dezember

Am Seminar
  • Prüfung in Schulrecht (September).
  • In jedem Fach 1 beratender Unterrichtsbesuch. In jedem Fach sollen über die 3 Unterrichtsbesuche möglichst alle Schulstufen abgedeckt sein; möglicherweise ist eine „Leihklasse“ notwendig. Die Übernahme einer Leihklasse im 2. Ausbildungsabschnitt allein zur Erfüllung dieser Soll-Regelung ist nicht erforderlich.
  • Weiteres Ausbildungsgespräch (bei Bedarf; November)
  • Bei einer Ausbildung im zusätzlichen Fach findet die unterrichtspraktische Prüfung (Prüfungslehrprobe) im dritten Fach schon im November statt.
An der Schule
  • Ab September eigenständiger Unterricht (eigenes Deputat / Lehrauftrag)
  • 11-13 Unterrichtsstunden pro Woche selbstständiger Unterricht (möglichst in versch. Schulstufen)
  • davon mindestens 10, maximal 13 Unterrichtsstunden pro Woche im kontinuierlichen selbstständigen Lehrauftrag („eigene Klassen“)
  • bei einem kontinuierlichen Lehrauftrag von 10 Unt.std./Woche trägt die Schule Sorge dafür, dass mindestens eine Stunde in jeder Woche zusätzlich selbstständig unterrichtet wird.

Dezember bis April/Mai

Am Seminar
An der Schule
  • Dezember bis April: 4 unterrichtspraktische Prüfungen (Prüfungslehrproben)
  • Bei "Leihklassen" muss auf die maximale Stundenzahl von 13 UStd. pro Woche geachtet werden.

Nach den Prüfungen

Am Seminar
Am ehemaligen Seminartag (Dienstag oder Donnerstag):

Auf Wunsch des Referendars kann ein Bilanzgespräch geführt werden.

An der Schule
Etwa 3 Monate vor Schuljahrsende erstellt der Schulleiter unter Beteiligung des Mentors die Schulleiterbeurteilung.