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Verteilung der Lehrproben
Die Verteilung der Lehrproben bei 2 Pflichtfächern + zusätzlichem freiwilligen Fach
Die Verteilung der Lehrproben auf die Schulstufen ist einheitlich geregelt. Die Verteilung der entsprechenden Klassenstufen und Fächer auf die Prüfungszeiträume ist nicht vorgegeben. Der Referendar trägt die gewünschte Verteilung der Lehrprobenphasen auf die Fächer in das Formular des LLPA ein. Das Formular erhält der Referendar über die Schulleitung. Das ausgefüllte Formular legt der Referendar in den ersten Wochen der zweiten Ausbildungsphase dem Schulleiter zur Genehmigung vor und gibt es im Sekretariat des Seminars ab. Der Abgabetermin für das Formblatt "Verteilung der Lehrproben" liegt früh im Schuljahr; in der Regel Anfang Oktober.
BAUSTELLE: Der Text ist ziemlich wirr. Ich schlage vor:
Während die Verteilung der Lehrproben auf die Schulstufen einheitlich geregelt ist, ist die Zuordnung der entsprechenden Klassenstufen und Fächer auf die Prüfungszeiträume nicht vorgegeben. Die gewünschte Verteilung trägt der Referendar in das Formular "Verteilung der Lehrproben" des LLPA ein und legt dieses in den ersten Wochen der zweiten Ausbildungsphase dem Schulleiter zur Genehmigung vor. Anschließend gibt der Referendar das unterschriebene Formular im Sekretariat des Seminars ab. Der Abgabetermin liegt früh im Schuljahr; in der Regel Anfang Oktober.
- Die Beratungsphase wird strikt von der Lehrprobenphase getrennt. Die Klasse 10 als bivalente Klasse (Gelenkklasse) kann daher während der Beratungsphase einer anderen Schulstufe zugeordnet werden (also bspw. Mittelstufe) als während der Lehrprobenphase (Oberstufe).
- In der Klasse, in der die DUE durchgeführt wird, darf auch die Lehrprobe abgelegt werden, wenn die sonstigen Vorgaben erfüllt sind (z. B. Abdeckung der Oberstufe).
Rechtzeitig vor Beginn der Prüfungsphasen wird allen an der Lehrprobe Beteiligten vom Landeslehrerprüfungsamt schriftlich mitgeteilt, welche Klasse und welches Fach welcher Phase zugewiesen wurden. Diese Mitteilung enthält auch die Information über die jeweilige Prüfungskommission (Prüfer bzw. Fremdprüfer, Prüfungsvorsitzender).